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Experten-Antwort

Rückzahlung Rente aufgrund von Überbezahlung

von Abzocke03.06.2020 | 14:11
184 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe eine befr. EM-Rente erhalten (Mitte 2018 bis Mitte 2020). Ende 2018 habe ich begonnen zu Arbeiten. In 2019 habe ich Provisionen erhalten (hohe Provisionen). Mir war im Klaren, dass ich die Rente für 2019 dann wohlmöglich komplett zurückzahlen muss. Nun kam der Bescheid und ich soll die Rente für den gesamten Zeitraum (2018 bis 2020) zurückzahlen - über 15.000 €. Ist es nicht korrekt, dass für den überbezahlteb Zeitraum, also 2019, die Rente zurückgezahlt werden muss? Und dan auch nur die Nettobezüge? Ansonsten würde es sich eher lohnen zu Hause zu bleiben und die E... zu schaukeln, wenn ich am Ende viel weniger in der Tasche habe, als wenn ich zu Hause geblieben wäre und nur für 450 € arbeiten gegangen wäre? Die Stundenzahl beträgt 2,5 pro Tag. Der RV-Bescheid sagt, dass die EM-Rente nicht zu zahlen wäre.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Abzocke,

ohne Kenntnis der genauen Daten bezüglich Rentenhöhe und Hinzuverdienst kann im Forum keine zutreffende Antwort auf Ihre Frage gegeben werden.

Bitte wenden Sie sich an eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung (teilweise werden jetzt wieder Beratungstermine vor Ort durchgeführt, ansonsten erfolgt weiterhin eine Beratung per Telefon). Lassen Sie sich die genauen Anrechnungsmodalitäten bezüglich des Hinzuverdienstes bei der Erwerbsminderungsrente dort erklären.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Siehe hieram 03.06.2020 | 14:31
Hallo Abzocke, ob auch der Zeitraum in 2018 bereits dazu geführt hat, dass aufgrund des Hinzuverdienstes die EM-Rente nicht auszuzahlen ist, kann ohne Kenntnis Ihrer gesamten Unterlagen nicht beurteilt werden. Wenn Sie mit Ihren Provisionszahlungen in 2019 derart hoch lagen, dass in 2019 keine Rente zu bezahlen war, gilt dies so lange, bis ein neuer Steuerbescheid (für 2020) vorliegt oder Sie nachweisen, dass Sie deutlich weniger Einkünfte haben. Maßgeblich ist bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit der vom Arbeitgeber gemeldete Bruttobetrag, bei Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit das Einkommen laut Steuerbescheid. Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre zuständige DRV, dort wird Ihnen anhand Ihrer Unterlagen erklärt, wie es zu dem neuen Bescheid gekommen ist. Alles Gute!
Deutsche Rentenversicherung
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