Eine Beitragserstattung ist dann möglich, wenn man aus der deutschen Versicherungspflicht ausgeschieden ist, sich in Deutschland nicht freiwillig versichern kann und wenn seit dem Ausscheiden aus der deutschen Versicherungspflicht mindestens 24 Monate vergangen sind.
Da sie als EU-Staatsangehöriger (Italien) auch bei Wohnsitz Italien und mindestens einem gezahlten Beitrag in Deutschland die Berechtigung haben, weiterhin in Deutschland freiwillige Beiträge zu zahlen, dürfte eine Beitragserstattung in ihrem Falle ausgeschlossen sein.