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Rückzahlung Rentenbeiträge bei Rückkehr in die Heimat?

von Vladi21.08.2008 | 08:03
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7 Antworten

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Guten Tag. Sicherlich finde ich hier die richtige Antwort auf meiner Frage. Ich habe vor langer Zeit gehört, dass es möglich ist - wenn man vor hat (wie in meinem Fall) Deutschland zu verlassen und nach Italien zurück zu kehren - die im Lauf der Jahre einbezahlte Rentenbeiträge zurückzufordern und diese (wenn auch nicht 100%ig) zurück zu bekommen. Was ist wahr an der Sache? und wem sollte ich mich wenden, um so was durch zu ziehen? Ich bedanke mich herzlich für jeden Hinweis.

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Eine Beitragserstattung ist dann möglich, wenn man aus der deutschen Versicherungspflicht ausgeschieden ist, sich in Deutschland nicht freiwillig versichern kann und wenn seit dem Ausscheiden aus der deutschen Versicherungspflicht mindestens 24 Monate vergangen sind.

Da sie als EU-Staatsangehöriger (Italien) auch bei Wohnsitz Italien und mindestens einem gezahlten Beitrag in Deutschland die Berechtigung haben, weiterhin in Deutschland freiwillige Beiträge zu zahlen, dürfte eine Beitragserstattung in ihrem Falle ausgeschlossen sein.

6 Antworten

Schadeam 21.08.2008 | 08:22
welche Staatsangehörigkeit haben Sie heute? Ändert sich dies beim Wegzug nach Italien? Grundsätzlich mal: als Deutscher können Sie das mit der Erstattung vergessen (es sei denn Sie wären Beamter- aber dann würden Sie ja nicht nach Italien auswandern). Für die Menschen, für die eine Beitragserstattung möglich ist, wird nur der Arbeitnehmeranteil erstattet, das was der AG eingezahlt hat, verbleibt bei der DRV.
Carloam 21.08.2008 | 09:36
Hallo Vladi, su gut sieht es leider nicht aus. Als italienischer Staatsbürger und Rückkehr nach Italien (EU-Raum) ist die Beitragserstattung ausgeschlossen. Die Experten werden Ihnen sicher noch mehr sagen Carlo
Vladiam 21.08.2008 | 09:24
Hallo Schade - und herzlichen Dank für die Antwort. Ich habe noch die italienischen Staatsangehörigkeit. Es hört sich zunächst gar nicht mal so schlecht an, was Sie mir schreiben. Aber an wen sollte ich mich wenden? oder wo stellt man allgemein so ein Antrag?
Kurtam 21.08.2008 | 09:13
Hallo Schade, wo bleibt der Hinweis auf Tschetschenien :-))
Schadeam 21.08.2008 | 11:22
das hab ich doch glatt vergessen! Heute rate ich dazu, dass Vladi nach Usbekistan auswandern kann und Usbeke werden (oder Abchasien, Südossetien...) Als Italiener in Italien hat er leider keine Chance.
Vladiam 21.08.2008 | 12:07
Herzlichen Dank für Ihre ausführliche Erklärung. Ich glaube, es besteht jetzt keine weitere Frage.
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