Sehr geehrte Frau Lehmberg,
grundsätzlich wird die überzahlte Rente des verstorbenen Ehegatten mit der Witwenrente verrechnet. Dabei ist zu beachten, dass im sog. Sterbevierteljahr die Witwenrente in der gleichen Höhe wie die Versichertenrente weitergezahlt wird. Diese wird in der Regel als Vorschuss nach einem entsprechen Antrag angewiesen.
Ob in Ihrem Fall dies erfolgt ist, kann ohne die entsprechenden Unterlagen nicht gesagt werden. Es ist aber sehr wahrscheinlich, dass dies bei Ihnen richtig erfolgt ist.
Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, rufen Sie einfach den für die Witwenrente zuständigen Sachbearbeiter an. Dieser kann Ihnen eine genaue Auskunft geben.
Mit freundlichen Grüßen