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Experten-Antwort

Rückzahlung teilweiser EMR bei Höhergruppierung?

von Nemofisch07.11.2013 | 20:22
1456 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich habe schon etwas recherchiert aber ich möchte meine Fragen trotzdem stellen. Wahrscheinlich werde ich rückwirkend zum 01.01. eine Entgeltgruppe höhergruppiert. Das habe ich nicht gewusst, sonst hätte ich meine Arbeitsstunden entsprechend angepasst. Die Zahlung erfolgt in einer Summe, ich denke jedoch, dass die Entgeltabrechnungen für jeden Monat korrigiert werden. Gilt hier das Zuflussprinzip, d.h. dass ich ggf. in dem Monat, wo die Nachzahlung kommt, keine Rente bekomme, oder zählt das was dann auf dem monatlichen Korrekturbeleg steht und ich muss die Rente teilweise bzw. komplett für alle Monate zurückzahlen? Das wäre schlecht, da die Erhöhung nicht so hoch ist, wie die Summe der dann zurückzuzahlenden Rente. Ich fürchte jedoch, dass es so sein wird :(. Viele Grüße Nemofisch

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nemofisch, leider keine guten Neuigkeiten. Sie haben aber bereits richtig vermutet. Der monatlichen Rente ab 01.01.2013 werden auch die monatlichen neuen Entgelte gegenübergestellt.

Warten Sie doch bitte die Neuberechnung Ihrer Rente ab. Erst dann ist ersichtlich, welche Beträge evtl. zurückzuzahlen sind.

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2 Antworten

Nemofischam 08.11.2013 | 22:20
Hallo, ich hab es mir gedacht. Vielen Dank für die Antwort. Viele Grüße Nemofisch
Deutsche Rentenversicherung
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