Pauschal und ohne genauere Angaben kann man das nicht entscheiden, aber hier sind einige hoffentlich hilfreiche Hinweise:
1. Mit Vollendung des 63. Lebensjahres und einem GdB von 70 (also jetzt sofort schon) steht Ihnen eine ungekürzte Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu. Damit erlischt zugleich der Anspruch auf ALG II und insoweit gibt es hier nichts mehr zu streiten.
2. Eine Erwerbsminderungsrente, die vor Vollendung des 63. Lebensjahres bezogen wird, wird durch Abschläge gekürzt, bei 3 Jahren früher, also ab dem 1.1.2004, sind das minus 10,8 %, diese Abschläge bleiben lebenslänglich.
3. Sofern Ihnen bereits ab 1.1.2004 eine EM-Rente zugestanden hätte, wären Sie ab 1.1.2005 nicht mehr oder weniger bedürftig gewesen, folglich wäre zumindest das zu Unrecht bezogene ALG II zurückzuzahlen. Ob sich der Bezug einer Rente trotzdem lohnt, hängt von der Höhe der Rente ab.
Der Bezug von ALG I wird ebenfalls mit der Rente direkt verrechnet, hinzu kommt, dass während des ALG I Bezuges auch nennenswerte Rentenbeiträge gezahlt werden, was die spätere Rente erhöht.
Es kann also durchaus sein, dass Sie besser beraten sind, wenn Sie weiterhin das Vorliegen einer Erwerbsminderung ab 1.1.2004 bestreiten. Es hängt aber, wie gesagt, von den Zahlen und sogar Ihrer weiteren Lebenserwartung ab.
Grundsätzlich lohnt sich der vorgezogene Bezug einer Altersrente oder einer Erwerbsminderungsrente zwischen 60. und 63. Lebensjahr finanziell nicht: Der Vorteil durch den früheren Bezug wird durch die Abschläge aufgehoben.