Falls die Bundesagentur für Arbeit im gesamten Nachzahlungszeitraum ab dem 01.01.2004 vorab für Sie Geldleistungen erbracht hat, bekommt dieser Leistungsträger im Rahmen der Abrechnung des Erstattungsanspruchs gemäss §§ 102 ff SGB X monatlich diese Leistung bis zur Höhe der Rente vom Rentenversicherungsträger erstattet