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Rückzahlung von zu viel gezahlter EMR

von Dave202029.02.2020 | 19:07
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich beziehe die teilweise EMR und erhalte seit einigen Monaten auch ALG1 aufgrund Nachtlosigkeit. Jetzt teilte mir die DRV mit, dass meine Rente wegen Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze (wegen dem ALG1 )gekürzt wird. Ich habe nun aber schon für einige Monate die teilweise EMR in voller Höhe erhalten, scheinbar zu unrecht. Wird und darf die DRV von mir die überzahlte Rente zurückfordern? Ich meine irgendwo mal gelesen zu haben, dass bei Überzahlung zwischen den Fakultäten (KK,DRV,AfA) Gelder zurückgefordert werden aber nie vom Rentner. LG Dave

1 Antworten

-am 02.03.2020 | 09:40
Hallo Dave2020, bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gilt auch Arbeitslosengeld als Hinzuverdienst, und zwar wird das dem Arbeitslosengeld zugrunde liegende Bemessungsentgelt als Hinzuverdienst angerechnet. Haben Sie Ihrem Rentenversicherungsträger den Bezug von Arbeitslosengeld erst verspätet mitgeteilt, kann sich im Rahmen der sogenannten Spitzabrechnung für das vergangene Kalenderjahr eine Überzahlung Ihrer Rente ergeben, die Sie zurückzahlen müssen. Geregelt ist dies in § 34 Abs. 3g SGB VI. Ein Betrag von bis zu 200,00 EUR kann auch unmittelbar von Ihrer laufenden Rente bis zu deren Hälfte einbehalten werden, wenn Sie damit einverstanden sind (§ 34 Abs. 3g SGB VI). Eine Verrechnung mit anderen Leistungsträgern wie z.B. dem Agentur für Arbeit, erfolgt in erster Linie im Rahmen von Erstattungsansprüchen nach dem SGB X. Dann liegt aber ein andere Sachverhalt vor. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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