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Experten-Antwort

Rückzahlung wegen Überzahlung VBL-Rente

von Frankie30.03.2022 | 15:40
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3 Antworten

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Hallo! Ich habe vor kurzem einen Bescheid für eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten, rückwirkend vom 01.04.2021 an, nach vorherigem Bezug (seit 8/2017) einer teilweisen EM-Rente. Ebenso wurde von 2017 an die halbe VBL-Rente geleistet. Gleichzeitig erhielt ich, schon vor dem 01.04.21, bis 14. Februar 2022 Krankengeld. Dieses Krankengeld war höher als die jetzt bewilligte EM-Rente und daher wurde von der DRV Geld in Höhe der Rente an die KK zurück erstattet. Die Zahlung, welche über dem Rentenbetrag lag (Spitzbetrag) durfte ich behalten. Soweit, sogut. Jetzt erhielt ich von der VBL eine Abrechnung nach der ich eine erhebliche Summe wegen "Überzahlung" zurückzahlen soll. Es wird Bezug genommen auf §41 Absatz 4 VBLS, da die Zahlungen der VBL seit dem 01.04.21 bis zum Ende des Krankengeldbezugs (14.02.22) "geruht" hätten. Es wurde dabei das Brutto-Krankengeld berechnet, also mehr als ich netto ausgezahlt bekommen habe und davon die Netto-Rente der DRV abgezogen. Die dann entstandene Summe war größer als meine neu errechnete volle Betriebsrente so dass durch das "Ruhen" nichts mehr übrig blieb. Beechnung (beispielhaft, ähnliche Summen): Monatlicher Krankengeldanspruch:1.900 Euro Betrag, der nicht zum Ruhen führt (=EM-Rente):1.500 Euro Betrag, der zum Ruhen führt (=Differenz): 400 Euro VBL-Rente vor Ruhen (=die "Neue"): 300 Euro VBL-Rente nach Ruhen: 0 euro Nach dieser Berechnung soll ich nun die in dieser Zeit erhaltene halbe VBL-Rente für 10,5 Monate zurückzahlen. Ist diese Vorgehensweis korrekt? Darf z.B. das Brutto-Krankengeld für die Berechnung herangezogen werden obwohl ich dieses nicht erhalten habe? In der Satzung ist von "gezahltem" Krankengeld die Rede, was bedeutet das genau? Hat jemand schon von einem solchen Fall gehört? Lohnt ein Widerspruch und mit welcher Begründung? Vielen Dank für eine Antwort!

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frankie,

leider können wir in diesem Forum keine Stellungnahme abgeben zu den Leistungen der VBL. Bitte wenden Sie sich direkt an die dementsprechende Zahlstelle.

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2 Antworten

Falsches Forumam 30.03.2022 | 16:06
Dieses Forum ist ein Forum der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei Detailfragen zur VBL (Betriebsrente) müssen Sie sich an diese wenden.
Erstattungam 31.03.2022 | 07:18
Hallo Frankie, bezüglich der Kürzung Ihrer VBL kann ich Ihnen leider auch nichts verbindliches sagen. Aber vielleicht hilft es Ihnen bei Ihren Nachberechnungen doch etwas weiter: Von der vollen 'gesetzlichen' EM-Rente wird für den Zeitraum der Überschneidung tagesgenau der Zahlbetrag der Rente (also nach Abzug PV/KV) mit dem Bruttokrankengeld (nicht Zahlbetrag, sondern lt. Bescheid) verrechnet. Vom verbleibenden Betrag wird dann die bereits geleistete halbe EM-Rente abgezogen. Sofern hier die volle Rente zum Ausgleich nicht ausreicht, müssen Sie die Differenz nicht selbst erstatten. Die Zahlung einer VBL-Rente hat auf die gesetzliche Rentenversicherung keinen Einfluss. Grundsätzlich sind die Erstattungsansprüche in den §§103 ff. SGB X geregelt, die also auch für die VBL gelten müssten. Demnach ist es richtig, dass das Brutto-Krankengeld aus der gesetzlichen Rente zu erstatten ist. Dass die Zahlung während eines Bezuges von Krankengeld 'ruht', ist rechtlich grundsätzlich auch erst einmal nicht zu beanstanden. Hierzu habe ich folgendes Urteil gefunden: https://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/einbehaltene-betriebsrent… Die weiteren Berechnungen (Ruhen bzw. Erstattungsansprüche der VBL) sind dann entsprechend der Bedingungen der VBL nachzurechnen. Ansonsten aber müsste dies tatsächlich mit der zuständigen VBL geklärt werden, die gesetzliche DRV ist da 'raus'. Viel Erfolg und alles Gute!
Deutsche Rentenversicherung
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