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Experten-Antwort

Rückzahlung Witwenrente

von Heiner Bumm19.09.2014 | 11:38
896 Ansichten
3 Antworten

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Ich habe ein Jahr nach dem Tod meines Gatten wieder eine Stelle angenommen. Ich dachte dass der Arbeitgeber der Rentenversicherung das Einkommen meldet, deswegen habe ich das nich auch noch gemacht. Nun will die DRV die Rente wegen Einkommensanrechnung zurück. Das ganz für über 20 Jahre. Geht das so einfach?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufhebungsbescheides darf der Rentenversicherungsträger die überzahlte Rente nach § 50 Abs. 1 SGB X grundsätzlich zurückfordern.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Platzverweisam 19.09.2014 | 12:00
Offenbar haben Sie Ihre Mitteilungspflichten, die sich aus dem Bescheid über die Rente wegen Todes ergeben, trotz wiederholter Hinweise in den zwischenzeitlich ergangenen Bescheiden, versäumt. Grundsätzlich sind Sie daher nach § 50 SGB X zur Erstattung der überzahlten Beträge verpflichtet. Bei der Höhe der ggf. monatlich aufzurechnenden Beträge spielt jedoch die Höhe Ihrer Rente und Ihr Gesamteinkommen eine Rolle. Mit Ansprüchen auf Erstattung zu Unrecht erbrachter Sozialleistungen und mit Beitragsansprüchen nach dem Sozialgesetzbuch kann der zuständige Leistungsträger gegen Ansprüche auf laufende Geldleistungen bis zu deren Hälfte aufrechnen, wenn der Leistungsberechtigte nicht nachweist, dass er dadurch hilfebedürftig im Sinne der Vorschriften des Zwölften Buches über die Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch wird.
GroKoam 19.09.2014 | 12:00
Ja was denn sonst? Sie haben 20 Jahre lang die RV betrogen.
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