Eine Einschätzung hinsichtlich der Erfolgsaussichten einer Abfindung bei einer Kündigungsschutzklage abzugeben ist,
ohne genaueste Kenntnisse des Einzelfalles völlig unmöglich.
Das ist von so vielen verschiedenen Faktoren abhängig und ganz entscheidend letztlich von dem Richter des Arbeitsgerichtes, der ihren Fall verhandeln wird.
Ganz wichtig ist natürlich eine langjährige Beschäftigungsdauer wie zum Beispiel bei mir mit mehr als 30 Jahren.
Da sind die Richter dann doch
meistens jedenfalls schon sehr sozial eingestellt und lassen so eine Kündigung nicht einfach so durchgehen.
Nur wenn man den Versuch auf eine Abfindung nicht startet, bekommt man sicher auch keine gezahlt und schon gar nicht freiwillig.
Und sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kostet Sie solch ein Verfahren auch keinen Pfennig.
Nach Einlegung der Kündigungsschutzklage wird es auf jeden Fall erstmal zu einer sog." Güteverhandlung " kommen, wo vom Richter versucht wird eine gütliche Einigung zu erzielen.
Er wird alle Beteiligten anhören und dann entsprechende Lösungsvorschläge unterbreiten.
Und hierzu gehört eben auch der Vorschlag einer Abfindung
mit anschließender Auflösung des Arbeitsverhältnisses.
Gibt es in dieser Güteverhandlung dann aber keine Einigung , wird es einige Wochen bis Monate später dann zum Hauptverfahren kommen.
Was die negative Gesundheitsprognose für die Zukunft anbelangt, so ist keinesfalls der gestellte EM-Antrag alleine dafür ausschlaggebend oder ein Indiz für eine negative Prognose !
Sollte natürlich dem Antrag auf EM-Rente während des laufenden Kündigungschutzverfahren stattgegeben und womöglich noch eine langjährige Rente genehmigt werden, unterstützt dies natürlich nicht unbedingt ihre Verhandlungsposition....
Wichtig ist, das Sie immer - auch und gerade gegenüber dem Richter ! - ihren Willen zur baldigen Arbeitswiederaufnahme erklären, aber natürlich derzeit und bis auf weiteres eben keinen genauen Zeitpunkt dafür nennen können.
Da ein Richter kein Arzt ist und damit ihre Erkrankungen nicht selbst beurteilen kann, könnte er ein ärztliches Gutachten über Sie in Auftrag geben und dann danach entscheiden.
In meinem Fall hat der Richter
im Güteverfahren eine Abfindungssume vorgeschlagen,
welche dann von mir und vom Arbeitgeber akzeptiert wurde.
Kurz nach dieser Einigung wurde dann übrigens auch meinen Rentenantrag stattgegeben....
Wenn Sie noch Urlaubstage haben ( und diese wegen der Erkrankung nicht nehmen konnten ), muss der Arbeitgeber - lt. neuester EU Rechtssprechung - ihnen bei Beendigung des Arbeitsverhätnisses diese auszahlen.