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Rückzug des Rentenantrages

von misterwest30.01.2008 | 16:59
1553 Ansichten
6 Antworten

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Kann ich meinen Renten- Antrag Erwerbsminderungsrente zurückziehen.Das ALG I läuft ja nach neuem Recht für mich 6 Monate länger. Vorladung des medizinischen Dienstes liegt für 12.02.08vor.Neuer Antrag in 6Monaten?????????

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Grundsätzlich ist bis zur bindenden Bewilligung (bindend wird der Bescheid erst, wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist) einer Rente eine Rücknahme des Antrages immer zulässig. Außer Ihr Dispositionsrecht ist eingeschränkt (das ist dann der Fall, wenn dann ein anderer Leistungsträger stattdessen Leistungen an Sie erbringen müsste). Klären Sie diese Frage am besten mit der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit, ob von deren Seite Einwände gegen die Rücknahme des Antrages bestehen.

5 Antworten

bekissam 30.01.2008 | 19:26
Wenn dem Rentenantrag keine Aufforderung eines Leistungsträger vorausgegangen ist, einen Reha-Antrag zu stellen, ist Ihr Dispositionsrecht nicht eingeschränkt und Sie können den Antrag sogar noch vor Bindung des Bescheides zurücknehmen. Das sollten Sie schriftlich oder zur Niederschrift (z. B. bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung) erklären.
misterwestam 31.01.2008 | 11:06
Schade das immer wieder blöde Kommentare hier landen.6 Monate sind 1,8% Abschläge weniger.Viel Geld für einen armen Rentner!!!
Schadeam 31.01.2008 | 10:46
können Sie arbeiten oder nicht? Ist doch komisch, dass Sie jetzt, wo das ALG verlängert wird, nicht mehr erwerbsgemindert sein wollen, aber heute schon wissen, dass Sie in 6 Monaten, wenn es vom AA kein Geld mehr gibt, wieder so krank sein werden, dass es unmöglich ist zu arbeiten.
Schadeam 31.01.2008 | 11:29
das ist mir ja auch klar. Aber bei der Frage ob jemand erwerbsgemindert ist, geht es halt gerade nicht um solche wirtschaftlichen Erwägungen, sondern um die Frage, ob und in welchem Umfang es möglich ist zu arbeiten. Und den Zeitpunkt einer Erwierbsminderung kann ich mir nicht aussuchen. Persönlich wünsche ich Ihnen, dass alles so klappt wie Sie sich das errechnet haben.
Zeroam 05.02.2008 | 07:58
Hallo Misterwest, so "blöde" ist der Kommentar von "Schade" gar nicht. Da sieht man mal wieder, das jeder hier in Deutschland nur an sein persönliches "Budget" denkt. Super! Schimpfen alle auf den Staat und picken sich trotzdem die Rosinen raus... Große Klasse! Außerdem, wenn Sie noch nicht 60 oder älter sind, dann vermindert sich auch der Abschlag nicht! Pech gehabt! Viel Vergnügen als "Arbeitssuchender" Zero
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