Hallo Chris,
ich kann Ihr Bauch-Gefühl nur bestätigen und die dargestellten Berechungen nicht nachvollziehen.
Die Günstigerprüfung nach altem Recht wird durch das Finanzamt in Bezug auf den Sonderausgabenabzug immer vorgenommen und wird nicht vom Steuerpflichtigen "gewählt". Außerdem erfolgt ab dem Jahr 2011 eine Absenkung und im Jahr 2019 ist damit Schluss. Es kann natürlich sein, dass dadurch ein zusätzlicher steuerlicher Vorteil entsteht, der mit der Jahressteuerabrechnung ausgezahlt oder mit einer sonstigen Steuerschuld verrechnet wird. Vielleicht "nutzen" die Autoren, diesen steuerlichen Vorteil auch, um eine Rürup-Rente anzusparen. Es handelt sich meiner Meinung nach um eine Verkaufsmasche einer Versicherung, die an Ihre persönlichen Daten kommen will.
"Geschenkt" bekommt man weder vom Staat (Fiskus) noch von der Versicherung etwas. Letztendlich ist es immer eigenes Geld, das eingesetzt wird. Die heutige steuerliche Ersparnis ist eine Steuerstundung. Im Alter sind die gezahlten Renten zu versteuern.
Die aufgeführten Beispiele stellen bezüglich der Günstigerprüfung immer nur auf die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ab, ohne den Teil Sonderausgabenabzug für die anderen Zweige der Sozialversicherung zu erwähnen.