Hallo Felix,
mir kommt bei der Rürup-Rente immer komisch vor, daß man jetzt nur einen bestimmten Teil der Beiträge steuerlich absetzen kann, aber später 100% versteuern muß (sofern die Rente ab 2040 beginnt).
Für mich sieht das nach einer Doppelbesteuerung aus, ich bin da aber keine Expertin. Die Übergangsfristen für die nachgelagerte Besteuerung wurden bei der Rürup-Rente entsprechend den Regelungen bei der gesetzlichen Rente festgelegt, obwohl man das auch hätte anders regeln können. Logisch wäre für mich, daß nur der Anteil nachher versteuert werden muß (also z.B. 66%), der vorher auch steuerlich begünstigt war (in 2008: 66%). So ist es aber nicht. Auch bei der gesetzlichen Rente vermute ich deshalb eine Doppelbesteuerung. Eine Doppelbesteuerung wäre zwar verfassungswidrig: daß der Gesetzgeber Gesetze beschließt, die später vom Bundesverfassungsgericht wieder einkassiert werden, wäre aber ja nichts neues. Manchmal trifft das Bundesverfassungsgericht auch Entscheidungen, die für mich nicht nachvollziehbar sind, also darauf verlassen sollte man sich lieber auch nicht.
Vielleicht wäre es sinnvoll, wenn Sie Ihre konkrete steuerliche Situation von einem Steuerberater klären lassen - ob sich für Sie die Rürup-Rente steuerlich voraussichtlich lohnt oder nicht. Wobei man heute natürlich nie wissen kann, wie zukünftig die Steuergesetzgebung aussieht...
Zu beachten ist auch: die Rürup-Rente ist eine reine Leibrente, sie ist nicht vererbbar (es gibt allenfalls die Möglichkeit, Hinterbliebenenabsicherungen vorzusehen und evt. eine Garantiezeit der Rentenzahlung). Es gibt auch nicht die Möglichkeit einer Kapitalzahlung. Man bindet sich für sein gesamtes Leben an einen einzigen Vertragspartner, ohne Risiken streuen zu können.
Eine gute Beschreibung der Rürup-Rente liefert wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCrup-Rente
Flexibler ist man mit freiem Kapitalaufbau. Der ist zwar nicht Hartz IV-geschützt, allerdings ist meiner Meinung nach auch nicht so sicher, ob Rürup-Verträge auch zukünftig Hartz IV-sicher bleiben werden. Gesetze lassen sich auch ändern. Auch mit Rückwirkung auf bestehende Verträge, das zeigt das Beispiel der nachträglich eingeführten doppelten KV-/PV-Pflicht auf Betriebsrenten. Ich sehe die Rürup-Rente skeptisch (vielleicht mit Ausnahme von Menschen, die kurz vor der Rente stehen: denn die müssen bei Rentenbezug weniger prozentuale Anteile versteuern, als sie vorher steuerlich absetzen konnten - das könnte ein echtes Steuersparmodell sein, was wiederum an der merkwürdig verschobenen Übergangsregelung liegt).
Gruß,
Maria L.