Hallo Irmelin,
wie Modi69 bereits erläutert hat, hängt die Förderung in der Riester Rente davon ab, ob Sie förderberechtigt sind. Diese Förderberechtigung können Sie durch freiwillige Beiträge regelmäßig nicht erwerben. Ob sich dann das Besparen des Vertrages noch lohnt oder der Vertrag besser ruhend gestellt werden sollte, ist eine Frage des Einzelfalles und kann von hier aus nicht abschließend beantwortet werden.
Einige Selbständige sind kraft Gesetzes versicherungspflichtig, andere können sich auf Antrag versicherungspflichtig machen und nur noch wenigen, älteren Selbständigen ist es vergönnt, mit freiwilligen Beiträgen das gesamte Leistungsspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung zu sichern. Sofern Sie tatsächlich lediglich freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, sollten Sie klären, ob Sie zu diesem Personenkreis gehören.
Die Antragspflichtversicherung eröffnet Ihnen auch als Selbständige die Möglichkeit, in der gesetzlichen Rentenversicherung einen umfassenden Versicherungsschutz zu erwerben. Im Gegensatz zu einem privaten Versicherungsvertrag ist der Versicherungsschutz nur abhängig vom Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für die Versicherungspflicht. Sie ist damit unabhängig von Alter, Geschlecht und persönlichen Risikofaktoren wie zum Beispiel Vorerkrankungen. Daneben erhöht die laufende Beitragszahlung den späteren Rentenanspruch.
Aus dem Versicherungsverhältnis entsteht ein Leistungsanspruch für den Fall der Krankheit oder der Erwerbsminderung, im Alter und zur Absicherung der Hinterbliebenen. Im Einzelnen bietet Ihnen die Rentenversicherung dabei:
Hilfe bei Krankheit:
Sind Sie erkrankt, kann aus der Versicherung eine medizinische Maßnahme zur Rehabilitation erbracht werden. Sollten Sie darüber hinaus Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, ist unter Umständen die Erbringung einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (zum Beispiel Umschulung) möglich. Ein während der Maßnahme bestehender Übergangsgeldanspruch berechnet sich aus den vorher eingezahlten Beiträgen.
Schutz bei Erwerbsminderung:
Können Sie aus gesundheitlichen Gründen eine Erwerbstätigkeit im gewissen Umfang nicht ausüben, können wir Ihnen aufgrund der gezahlten Pflichtbeiträge unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente wegen Erwerbsminderung bewilligen. Freiwillige Beiträge tragen in der Regel nicht zur Erfüllung der Grundvoraussetzungen einer solchen Rente bei. Kann die Erwerbstätigkeit nur noch eingeschränkt ausgeübt werden, wird sie auch in Teilen gezahlt, wenn Sie die zulässigen Grenzen für den Hinzuverdienst einhalten.
Wirtschaftliche Absicherung im Alter:
Die Pflichtbeiträge können, wie für Arbeitnehmer auch, zu einem Anspruch auf Regelaltersrente führen (für Geburtsjahrgänge nach 1963 ab dem 67. Lebensjahr). Es ist auch möglich, damit einen Anspruch auf eine vorgezogene Altersrente (zum Beispiel ab dem 63. Lebensjahr) zu erwerben. Eine vorgezogene Altersrente ist aber gegebenenfalls mit einem Rentenabschlag verbunden.
Wirtschaftliche Absicherung der Hinterbliebenen:
Bei Tod der Versicherten kann aus der Versicherung für Ihre Hinterbliebenen ein Anspruch auf Witwen- und Waisenrenten bestehen.
Finanzielle Unterstützung bei der Krankenversicherung im Alter:
Die Rentenversicherung zahlt Ihnen als Rentner einen Zuschuss zu den Aufwendungen ihrer Krankenversicherung.
Förderung bei der „Riesterrente“:
Neben der Absicherung der vorgenannten Risiken eröffnet Ihnen der Rentenversicherungsbeitrag auch die Fördermöglichkeiten der sogenannten Riesterrente. Über die Pflichtversicherung wird somit der Aufbau der staatlich geförderten zusätzlichen privaten Altersvorsorge ermöglicht.
Pfändungsschutz:
Insbesondere als Selbständiger sollten Sie beachten, dass Ansprüche Dritter auf Teile der Alterssicherung nur im Rahmen der Pfändungsfreigrenzen befriedigt werden. Ist im Falle von wirtschaftlichen Schwierigkeiten Ihres Betriebes ein Rückgriff auf das Privatvermögen möglich, kann die zukünftig zu zahlende gesetzliche Rente nur insoweit gepfändet werden, wie das für Arbeitsentgelt möglich ist.
Die Rürup Rente ist dagegen ein Produkt der privaten Versicherungen, das in erster Linie für Selbständige konzipiert ist, die nicht gesetzlich rentenversichert sind und auch nicht förderberechtigt riestern dürfen.
Ob im Einzelfall eine Kombination aus gesetzlicher Rentenversicherung plus Riester Rente oder stattdessen eine Rürup Rente der bessere Weg für die Altersvorsorge ist, ist eine Frage des Einzelfalles.
Bevor Sie sich abschließend entscheiden, sollten Sie sich dingend von uns über die Versicherungspflicht als Selbständige und über die Voraussetzungen der Förderberechtigung bei der Riester Rente in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen vor Ort ausführlich beraten lassen.
Sofern Sie sich für die Rürup Rente interessieren, sollten Sie Angebote bei Versicherungen oder Fondgesellschaften einholen oder auf der Internetseite der Stiftung Warentest nach aktuellen Tests suchen.
Ob sich eine Rürup-Rente, die gesetzliche Rente oder die Riester Rente lohnen, ist auch eine steuerliche Frage. Deswegen sollten Sie die verschiedenen Alternativen auch mit einem Steuerberater besprechen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung