Hallo Karl R,
Ihre Frage zu den Abzugsmöglickeiten von Altersvorsorgeaufwendungen im Unterhaltsrecht kann der Rentenversicherungsträger nicht für Sie leider nicht klären. Bitte wenden Sie sich hierzu an das zuständige Amtsgericht bzw. lassen Sie sich ggf. von Ihrem Anwalt hierzu beraten.