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Experten-Antwort

"Ruhen lassen" der Erwerbsunfähigkeitsrente?

von P. Schaack12.08.2016 | 20:25
1560 Ansichten
3 Antworten

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Ich beziehe seit 1997 eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Kürzlich habe ich eine Arbeitsstelle angeboten bekommen, der ich mich einigermaßen gewachsen fühle. Aus meinem "Rentnerdasein" würde ich jetzt gerne aussteigen, weiß allerdings nicht, ob ich den Anforderungen des Berufslebens langfristig genügen kann. Schlimm wäre es, wenn mir nach einem halben Jahr gekündigt würde und ich dann ohne jegliche Einkommensquelle wäre. Ich bin mir ziemlich sicher, dass dann eine erneute Antragstellung auf Erwerbsminderung negativ beschieden würde. Gibt es eine Art "Ruhen lassen" des Anspruchs auf Erwerbsunfähigkeitsrente, sodass ich bei einem Scheitern wieder in den jetzigen Status kommen könnte? Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.08.2016 | 08:23

Hallo, P. Schaack,

wenn Sie eine Beschäftigung aufnehmen, weil Sie sich dazu mittlerweile in der Lage fühlen und Sie aufgrund des Hinzuverdienstes die Rentenleistung zum Ruhen kommen würde, hätte dies zunächst nur die Konsequenz, dass die DRV keine Rente mehr an Sie auszahlt. Sie leben dann von Ihrem Einkommen. Sollte es dazu kommen, dass Sie die Beschäftigung beenden müssen, würde wieder eine neue Situation entstehen, die eine Prüfung Ihres Status als EU-Rentner mit sich bringen könnte. Wir wünschen Ihnen bei Ihrer Entscheidung viel Erfolg. Wir empfehlen Ihnen dennoch ein persönliches Beratungsgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe. Dort sollten Sie sich bzgl. einer Teil-Rente aufgrund Hinzuverdienstes beraten lassen.

2 Antworten

W*lfgangam 12.08.2016 | 22:39
Hallo P. Schaack, nein. Wenn Sie die letzte Hinzuverdienstgrenze für die 'alte' EU-Rente überschreiten, fällt die einfach weg. Bei erneuter Antragstellung ist nach den Kriterien der jetzigen EM-Rente neu zu entscheiden – wobei die Chance dann sicher nicht viel schlechter wäre, als zu Zeiten der EU-Rente ...besonders, wenn das Arbeitsverhältnis aus Gründen der Gesundheit nicht aufrecht gehalten werden konnte. Einen Garantiebonus darauf wird Ihnen hier natürlich keiner geben können. Gruß w.
Jensam 13.08.2016 | 18:31
wecken sie keine schlafende hunde
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