Hallo, Peter,
wir verweisen auf die Beiträge von Afa und Ulli (erster Beitrag).
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Hallo, Peter,
wir verweisen auf die Beiträge von Afa und Ulli (erster Beitrag).
Hallo User Peter,
bei einer gewöhnlichen Beschäftigung, nicht in einer Werkstätte für Behinderte, zahlt grundsätzlich der Arbeitgeber die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.
Am besten Sie fragen bei Ihrem Arbeitgeber nach, ob für Sie Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt werden müssen.
Ob Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren, kann nur die Agentur für Arbeit sagen. Die sind für diese Fragen der richtige Ansprechpartner.
Genau das ist ja das Problem. Volle unbefristete Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienstgrenze überschritten? Wie oft kommt so etwas denn schon vor, ohne dass die Rentengewährung dann überprüft würde? Ich glaube hier wird einfach nur ein Märchen erzählt.Es gibt weder Ag1 noch Ag2 im Falle einer Arbeitslosigkeit, da sie vom offiziellen Status her den Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Ein Alg1 Anspruch würde sich nur ergeben, falls die Erwerbsminderungsrente irgendwann enden sollte. So wie jetzt erhalten sie wieder die Erwerbsminderungsrente sollte der Hinzuverdienst unter 6300€ pro Jahr fallen oder bzw ganz entfallenSoweit ich weiß werden Pauschal Beträge, welche wieder zum Alg 1 führen, nur bei befristeten Renten geleistet. Hier ist diese aber bereits dauerhaft gewährt. Wissen Sie etwas anderes?
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