Zitiert von: Techniker
Dem Beitrag von „Schade“ wird zugestimmt. Ob es ggfs. sinnvoll ist
z.B. freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen,
z.B. zur Aufrechterhaltung eines eventuellen
EM-Schutzes, empfehlen wir Ihnen zur individuellen Abklärung Ihrer Situation vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link " Beratungsstellen finden" ermitteln.
Der Mindestbeitrag von 18,90% für 450
Euro beträgt monatlich 85,05, dies ist mit
geläufig.
Rechne ich als Beitragssatz 18,90 % aus
derzeit 34071 Durchschnittsverdienst müs-
sen 6439,42 Gesamtbeitrag überwiesen werden für einen Entgeltpunkt, derzeit
28,14 Euro Rentenwert.
Daraus folgere ich- 28,14 : 6439,42 x 1020.60 ( 85,05 x 12) bringen rechner-
isch 4,46 Rente.
Neu ist mir, dass Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung ohne
Arbeitsverdienst freiwillig Beiträge bezahlen
können.
Ohne Verdienst fällt nur Steuer auf sonstiges Einkommen ( Miete, Zinsen) an,
Berechnung zu den jeweils geltenden Steuersätzen eines Veranlagungsjahres.
Den Mindestbeitrag Krankenkasse erfahren Sie dort, wo Sie versichert sind.
MfG.