Hallo UFO-01,
leider können wir nicht beurteilen, ob und unter welchen Voraussetzungen die russische Rente Ihrer Ehefrau gezahlt werden kann. Auch zu Fragen zu Möglichkeiten der Staatsbürgerschaft/en und deren Auswirkungen auf evtl. Rentenzahlungen eines ausländischen Rentensystems können wir Ihnen nicht weiterhelfen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Vielleicht kann Ihnen aber das Ausländeramt das Auskünfte geben?