guten abend
erneut bedanke ich mich für alle antworten
zu den beiträgen des experten: nein, es handelt sich nicht um einen widerspruch wegen des zeitpunktes
und zum empfohlenen zweiten telefonat mit dem sachbearbeiter: es wurde mir explizit gesagt, ich solle abwarten
eine weitere telefonische kontaktaufnahme sei überflüssig, weil das zuständige sachgebiet bei der rv vor der entscheidung der ärzte keine defintive auskunft geben könne
also bleibt nur das warten auf postalische nachricht
was mich weiterhin verblüfft: wenn ein widerspruch gegen eine ablehnung einer reha eingereicht wird, kann der versicherte nach einer gewissen frist klage wegen unterlassung einreichen, allein schon deshalb, weil ansonsten nach einigen monaten ein erneutes ärztliches gutachten notwenig sein könnte
und ich dachte eben, dass es hierzu korrespondierende fristen geben sollte oder besser formuliert geben müsste, wenn es sich wie in meinem falle um einen widerspruch gegen den rehaort handelt
es wäre mir eigentlich auch nie in den sinn gekommen, widerspruch einzulegen, schliesslich war ich froh über die bewilligung, mit der ich nicht unbedingt gerechnet hatte
denn die letzte reha war vor zwei jahren
aber ausgerechnet die klinik, in der ich eine ahb nach einer op und ein jahr später eine diabetikernachschulung hatte, sollte meine reha durchführen
nach insgesamt fünf wochen dort und weil die klinik quasi vor meiner haustür liegt, habe ich darum gebeten per schriftlichem widerspruch, mich in einer anderen klinik anzumelden
übrigens wollte ich das gar nicht so förmlich machen
aber am tag des erhalts des bewilligungsbescheid habe ich das erste mal mit der rv telefoniert und mir wurde bedeutet, man habe verständnis für mein anliegen, müsse aber aus formalen gründen auf einem schriftlichen widerspruch bestehen
und der läuft jetzt eben seit dem 06.02.
dieses nochmals ergänzend zu meinen bisherigen beiträgen, damit der gesamte background des sachverhalts transparent wird
gruß herb b.