Hallo,
seit Februar absolviere ich ein in meiner Studienordnung vorgesehenes Pflichtpraktikum.
Die hier zum Thema Praktikum aufgeführten Voraussetzungen erfülle ich und bin somit RV-befreit.
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_5ABS3R2.3
Obwohl ich bei meiner Personalleiterin eine schriftliche Bestätigung des Pflichtpraktikums eingereicht habe, wurden mir der Beitrag zur RV (9.9%) jeden Monat vom Gehalt abgezogen. Leider fiel mir erst jetzt auf, dass ich dies garnicht hätte zahlen müssen.
Als Student (vorallem als Praktikant) bin ich auf jeden Cent angewiesen und würde daher nun gerne wissen, ob ich die unnötig gezahlten Beträge nun im Nachhinein zurückfordern kann und, wenn ja, wie.
Ich hoffe, irgendwer kann mir helfen.
LG und einen schönen Tag!
Franziska