Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenBei Ausübung eines Minijobs (= Arbeitsentgelt bis 400 Euro monatlich) sind Sie in der Rentenversicherung versicherungsfrei. Lediglich Ihr Arbeitgeber muss u. a. den sog. Pauschalbeitrag von derzeit 15 % aus Ihrem Arbeitsentgelt zur Rentenversicherung zahlen. Dabei entstehen aber nur in begrenztem Umfang Zuschlagsmonate.
Sofern Sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten und auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufstocken, d. h. wenn Sie derzeit einen Beitrag aus 4,9 % Ihres Arbeitsentgelts zahlen, dann erwerben Sie vollwertige Pflichtbeitragsmonate für die Aufrechterhaltung des Erwerbsminderungsschutzes oder die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Renten bzw. Rehabilitationsmaßnahmen.
Ob der Verzicht bei Ihnen sinnvoll ist, kann ohne Kenntnis Ihrer bisherigen rentenrechtlichen Zeiten nicht gesagt werden. Ich empfehle Ihnen daher, dass Sie sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung entsprechend beraten lassen.
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