Hallo, @all,
ich mache es absichtlich ganz kurz, vielleicht ist es dann leichter.
1. Hauptberufl. selbständig, hier von der gesetzl. RV-Pflicht befreit, also private RV vorhanden.
2. Aufstockend im ALG II Bezug, von dort werden wegen 1.) keine Beiträge an die gesetzl RV gezahlt.
3. Geplanter Minijob, der ja eine Meldung an die gesetzl. RV beeinhaltet, denke ich mal.
Wird durch die Aufnahme eines Minijobs die Befreiung für die Selbständigkeit tangiert bzw. gar aufgehoben, indem beide Tätigkeiten zusammen betrachtet werden (können)?
War das verständlich?
Gruß paulchen3