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RV-Beiträge bei Arbeit in Österreich

von Moi22.02.2007 | 20:47
2670 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich überlege momentan von Deutschland nach Österreich zum Arbeiten zu gehen und mache mir Gedanken, wie es sich in diesem Fall mit den Sozialversicherungen (v.a. der RV) verhält. Zu meiner Situation: Ich arbeite seit knapp 2 Jahren als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer bei einer Firma in Deutschland. Nun bin ich am überlegen, ob ich nicht demnächst meinen Arbeitgeber wechseln möchte und mir meine nächste Arbeitsstelle im nahen Österreich suche. Nun frage ich mich, wie es sich in vielen, vielen Jahren mit meiner Rente verhält: - Können bezahlte Beiträge in die österreichische RV in späteren Jahren in die deutsche RV übertragen werden? Oder umgekehrt? - Geht das auch, wenn man nur kurze Zeit (z.B. 1 oder 2 Jahre) in Österreich arbeitet oder gehen dann die bezahlten Beiträge vorloren (gibt es überhaupt Fristen)? - Gibt es bei Riesterverträgen etwas zu beachten (werden Zulagen weiter gewährt oder ruht der Vertrag)? - Gibt es einen Unterschied, wenn man sog. Grenzgänger ist im Vergleich zu einem Wohnsitz in Österreich? - Wie verhält es sich bei Arbeitslosigkeit, wenn man nach 1-2 Jahren arbeitslos wird und in Österreich zuletzt gearbeitet hat? Fragen über Fragen... Ich danke im voraus für Antworten!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn Sie Ihr Arbeitsleben teilweise in Deutschland und Österreich verbringen, finden die EWG-Verordnungen Anwendung. Das bedeutet, dass zur Rentenversicherung gezahlte Beiträge in beiden Ländern auf keinen Fall verloren gehen. Für die Erfüllung von Mindestversicherungszeiten für einen Rentenanspruch zählen gegebenenfalls die österreichischen und deutschen Versicherungszeiten zusammen.

Bei Erfüllung der jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen haben Sie dann aus der deutschen und der österreichischen Versicherung einen Rentenanspruch.

Sollten Sie in weniger als ein Jahr Versicherungszeiten zurücklegen, übernimmt die Deutsche Rentenversicherung diese Zeiten gegebenenfalls wie deutsche Versicherungszeiten.

Sofern Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland behalten und lediglich in Österreich arbeiten, ergeben sich hierzu keine Änderungen.

Grundsätzlich ist die staatliche Förderung eines Riestervertrages von der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland abhängig. Ein Verzug ins Ausland könnte somit die deutsche Steuerpflicht und damit auch die Riesterförderung beenden. Grundsätzlich besteht bei Verzug ins Ausland sogar die Pflicht, die bisherige Riesterförderung zurückzuzahlen. Diese Rückzahlung kann jedoch gestundet werden – für den Fall, dass Sie wieder nach Deutschland zurückkehren. Genauere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Finanzamt.

Bezüglich des Anspruchs auf Leistungen wegen Arbeitslosigkeit wenden Sie sich bitte an die Agentur für Arbeit.

1 Antworten

bekissam 22.02.2007 | 22:01
Infos unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.oder http://www.deutsche-rentenversicherung-oberbayern.de/internet/d-…
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