Guten Tag Simone1966,
Ihr Rentenversicherungsträger zählt Ihre Pflegezeit als Beitragszeit und rechnet Ihnen diese für die sogenannte Wartezeit an.
Die Pflegekasse Ihres Ehemannes zahlt Beiträge für Ihre Rente: Sie bezahlen nichts und Ihre Rente erhöht sich. Wie viele Beiträge dies im Einzelnen sind und wie sich diese auf Ihre Rente auswirken, hängt unter anderem von Ihrem zeitlichen Einsatz, dem Pflegegrad sowie dem Ort, an dem die Pflege ausgeübt wird, ab.
Zur konkreten rentensteigernden Wirkung dieser Beiträge finden Sie weitere Informationen auf der Seite 18 in der Broschüre „Zahlen und Tabellen – 01.01. bis 30.06.2021“. Diese finden Sie unter folgendem Link im Internet der Deutschen Rentenversicherung:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Traeger/BayernSued/Zahlen_und_Tabellen/ZuT_2021_1.html
Weitere allgemeine Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung unter folgendem Link:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-und-Kinder/Angehoerige-pflegen/angehoerige-pflegen.html