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Experten-Antwort

RV-Beiträge durch Pflegekasse von Ehemann

von Simone196628.12.2020 | 12:52
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4 Antworten

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Hallo, folgender Sachverhalt: Ich arbeite Teilzeit(25 Std./Woche) und pflege nebenbei noch meinen Ehemann (Pflegegrad 3) ca. 11 Std. in der Woche. Die Pflegekasse meines Mannes hat mir nun mitgeteilt, daß Sie jährlich einen bestimmten Betrag in meine Rentenversicherung einbezahlt für diese "Pflegeleistung". Wenn ich das richtig verstehe erhöht sich dann damit mein zukünftiger Rentenanspruch, richtig? Was wäre nun wenn ich jetzt für eine bestimmte Zeit nicht mehr "arbeiten" würde und in dieser Zeit auch kein Einkommen (wie z.b. Krankengeld, ALG1, ALG2 usw.)hätte? Würde die geleistete Betrag der Pflegekasse meines Mannes für mich, dann auch als Anrechnungszeit für die spätere Altersrente gelten, oder erhöht er eben "nur" die Höhre meiner zukünftigen Altersrente? Kann man aufgrund des geleisteten Jahresbetrages (ca. 11.000 €) der Pflegekasse ca. abschätzen welche Auswirkung dieser auf meine Rentenhöhe haben wird? LG Simone

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Simone1966,

Ihr Rentenversicherungsträger zählt Ihre Pflegezeit als Beitragszeit und rechnet Ihnen diese für die sogenannte Wartezeit an.

Die Pflegekasse Ihres Ehemannes zahlt Beiträge für Ihre Rente: Sie bezahlen nichts und Ihre Rente erhöht sich. Wie viele Beiträge dies im Einzelnen sind und wie sich diese auf Ihre Rente auswirken, hängt unter anderem von Ihrem zeitlichen Einsatz, dem Pflegegrad sowie dem Ort, an dem die Pflege ausgeübt wird, ab.

Zur konkreten rentensteigernden Wirkung dieser Beiträge finden Sie weitere Informationen auf der Seite 18 in der Broschüre „Zahlen und Tabellen – 01.01. bis 30.06.2021“. Diese finden Sie unter folgendem Link im Internet der Deutschen Rentenversicherung:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Traeger/BayernSued/Zahlen_und_Tabellen/ZuT_2021_1.html

Weitere allgemeine Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung unter folgendem Link:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-und-Kinder/Angehoerige-pflegen/angehoerige-pflegen.html

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Simone1966,

ja, das haben Sie richtig verstanden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Schadeam 28.12.2020 | 13:49
Beiträge die die Pflegekasse zahlt sind "echte Pflichtbeiträge", somit wären Sie auch dann pflichtversichert wenn Sie neben der Pflege nicht arbeiten würden. Ganz grob gesagt geben 11.000 € einen Rentenzuwachs von 10 € bei der späteren Monatsrente.
Simone1966am 28.12.2020 | 20:30
Erstmal Danke für die schnellen Antworten. Verstehe ich das richtig, daß wenn ich nun für z.B. 12 Monate nicht sozialversicherungspfl. arbeiten könnte und in dieser Zeit auch keine "Lohnersatzleistungen" beziehen würde, würden mir trotzdem 12 Monate Plichtbeitragszeiten (wegen der Pflege meines Mannes bzw. der Zahlung von Beiträgen seiner Pflegekasse für mich)anerkannt / gutgeschrieben werden? Hoffe ich hab mich halbwegs verständlich ausgedrückt ;-) Dies wäre für mich deshalb so interessant weil mir nicht mehr soviele Beitragsmonate für die 35 Jahre (langfristig Rentenversicherte) fehlen, was ja einen vorgezogenen Altersrentenbeginn (mit Abzügen) ermöglichen würde...
Deutsche Rentenversicherung
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