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Experten-Antwort

RV-Beiträge für Pflegende? - Pflegeperson hatte keine Krankenversicherung!

von Jürgen23.05.2022 | 11:43
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4 Antworten

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meine Schwester pflegte häuslich einen Herrn mit Pflegegrad 3. Dieser war nicht krankenversichert (also auch nicht pflegeversichert) und erhielt Grundsicherung über das Sozialamt. Das Sozialamt zahlte Pflegegeld und meine Schwester pflegte nichtgewerblich. Sie selbst war nicht berufstätig, erhielt selbst Erwerbsminderungsrente. Die Pflege meiner Schwester ist unstrittig und war dem Amt bekannt. Da es keine zuständige Pflegekasse gibt, wurde das Sozialamt um Zahlung von RV-Beiträgen für meine Schweser gebeten. Das Sozialamt lehnt die Zahlung jedoch ab. Die Pflegeleistungen seien eine persönliche Zahlung an den Pflegebedürftigen. Weitergehende Zahlungen durch das Sozialamt würden nicht erfolgen. Da für seien nur Sozialversicherungen zuständig, die es in diesem Falle nicht gäbe. Kann jemand Auskunft darüber abgeben, ob diese Auffassung rechtlich gesichert ist? Wenn der hochgradig demente Gepflegte von Anfang an stationär gepflegt worden wäre, hätte das Sozialamt ungleich höhere Kosten gehabt. Vielen Dank für helfende Antworten!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jürgen,

bitte setzen Sie sich mit dem zuständigen Sozialamt bzw. einer gesetzlichen Krankenkasse in Verbindung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Falsches Forumam 23.05.2022 | 12:01
Leistungen des Sozial- oder Grundsicherungsamtes sind kein Rentenrecht. Es ist üpberhaupt erstaunlich, dass der zu Pflegende nicht krankenversichert war, obwohl er Sozialhilfe bezogen hat. Ggf. Kann Ihnen eine Krankenkasse genauere Auskünfte geben?
Abschlägeam 23.05.2022 | 15:35
Hallo Jürgen, weitere (hilfreiche) Informationen finden Sie auch hier. https://www.betanet.de/kranken-und-pflegeversicherung-sozialhilf… Zeiten der Pflege während der Zurechnungszeit der EM-Rente Ihrer Schwester wirken sich ggfs. gar nicht aus... Wie hoch die Beiträge (der Pflegekasse) wären und die Auswirkungen auf die spätere Rente (im Normalfall, nicht bei bereits bezogener EM-Rente) finden Sie in dieser Broschüre: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… oder direkt beim Bundesgesundheitsministerium https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikatione… Alles Gute!
Abschlägeam 23.05.2022 | 15:38
PS: 'hochgradig dement' bedeutet eigentlich eigentlich einen höheren Pflegegrad als '3'. Hier sollte ggf. nochmal eine Überprüfung veranlasst werden? (siehe auch die Informationen des BM Gesundheit)
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