Hallo Lena,
den Beiträgen von „W*lfgang“ und „KSC“ kann ich zustimmen. Trotz des vergleichsweise geringen Beitragsaufwandes für das Entstehen von vollwertigen Pflichtbeitragszeiten sehe auch ich unter Berücksichtigung der von Ihnen geschilderten Situation bei Ihnen keine Notwendigkeit, die Versicherungspflicht in der geringfügigen Beschäftigung bestehen zu lassen.