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Experten-Antwort

RV-Beiträge Minijob bei Erwerbsminderungsrente

von Lena24.09.2016 | 14:33
1319 Ansichten
6 Antworten

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Halllo, ich beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer. Nun habe ich die Möglichkeit einen Minijob anzutreten. Der Arbeitgeber meinte, dass ich mich von den Beiträgen zur Rentenversicherung befreien lassen kann. Können Sie mir sagen. welche Vor- oder Nachteile eine Anmeldung bzw. Befreiung hat? Vielen Dank! Lena

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lena,

den Beiträgen von „W*lfgang“ und „KSC“ kann ich zustimmen. Trotz des vergleichsweise geringen Beitragsaufwandes für das Entstehen von vollwertigen Pflichtbeitragszeiten sehe auch ich unter Berücksichtigung der von Ihnen geschilderten Situation bei Ihnen keine Notwendigkeit, die Versicherungspflicht in der geringfügigen Beschäftigung bestehen zu lassen.

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5 Antworten

W*lfgangam 24.09.2016 | 17:37
Hallo Lena, die Befreiung hätte den Vorteil, dass Sie bei 450 EUR mtl. 16,65 EUR mehr ausgezahlt bekommen (ansonsten 3,7 % vom tatsächlichen Brutto rechnen). In einer Pflichtversicherung sehen ich keinen wirklichen Vorteil, da Sie bereits eine EM-Rente auf Dauer erhalten. Die Minijob-Beiträge werden auch später mal Ihre Altersrente nicht erhöhen. Einziger Sinn der Pflichtversicherung könnte sein: die unbefristete EM-Rente fällt doch eines Tages dank med. Wunderheilung weg/wird aufgehoben, dann benötigen Sie für einen späteren erneuten EM-Antrag wieder 36 Monate Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren, da wären selbst die Minijob-Pflichtbeiträge hilfreich, sofern der kontinuierlich läuft und läuft und läuft. Reichlich konstruiert eben ... wie lange ist es bei Ihnen noch bis zur frühestmöglichen Altersrente bzw. wann sind Sie geboren und, wie ist die med. Prognose? - blöde Frage, ich weiß, aber unumkehrbar? Gruß w.
Lenaam 24.09.2016 | 20:00
Hallo Wolfgang, herzlichen Dank für die Antwort! Ich bin Jahrgang 1986. Diagnose Multiple Sklerose. Prognose wohl nicht die Beste, weil meine Erwerbsminderungsrente bei der 1. Verlängerung gleich auf unbestimmte Dauer gewährt wurde. Nach dem heutigen Stand der Medizin unumkehrbar. Grüße, Lena
Herz1952am 24.09.2016 | 20:14
Hallo Lena, Wolfgangs Antworten klingen auf den ersten Blick fast immer kompetent. Allerdings wurde er schon des Öfteren auf Irrtümer hingewiesen, die er dann auch zugab. Spätestens am kommenden Montag werden Sie von einem Experten erfahren, ob Wolfgangs Antwort korrekt ist oder nicht. Schönes Wochenende!
KSCam 24.09.2016 | 20:33
Mehr wir der Experte auch nicht sagen können. Solange die EM Rente weiterläft bringen die zusätzlichen Beiträge nichts und werden auch kaum die spätere Altersrente erhöhen, weil die Zurechnungszeit in der Rente kaum geringer bewertet wird als die Minijobbeiträge. Lediglich für den Fall dass die EM Rente endet (neues Mittel bewirkt Wunderheilung bei MS?), könnten Die Beiträge was bringen...... Das müssen Sie Lena schon selbst entscheiden. PS: ich würde mir die Beiträge sparen.
W*lfgangam 25.09.2016 | 19:10
Hallo Lena, vielen Dank für die offene Aussage, die ja leider wenig Perspektiven hat. Trotzdem muss man/Sie damit umgehen und das Beste draus machen. Ich kann meinem Vorredner KSC da nur zustimmen, dass die Pflichtbeiträge aus Minijob keine zukunftsgerichtete Bedeutung haben werden - Sie sind noch so jung, der Weg bis zu einer Altersrente ist sehr lang und wie dann das Rentenrecht aussieht ...ok, wenn Sie dann 62 (AR wegen Schwerbehinderung) erreichen und dann sagen, der w. hat mir aber empfohlen nix zuzuzahlen – jetzt hätte ich aber doch mehr davon, nun, dann lächel ich Ihnen bereits von unten zu :-) Alles Gute für Sie, LG w.
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