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RV-Beiträge von ALG II ?

von Jürgen24.06.2008 | 18:59
984 Ansichten
4 Antworten

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Wegen zu geringen ALG I -Bezugs wurde auch ALG II gewährt. Muß die ARGE davon Beiträge an die DRV entrichten und darüber dem Leistungsempfänger eine Bescheinigung aushändigen? Es betrifft das Jahr 2007. Danke für Infos! Jürgen

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Da bleibt mir nichts mehr zu ergänzen. Wer bereits auf der Grundlage einer anderen Entgeltersatzleistung versicherungspflichtig ist, wird im ALG II regelmäßig nicht versichert.

3 Antworten

Schadeam 24.06.2008 | 21:44
amade hat Recht, die Beiträge aus dem ALG 2 spart sich der Staat, wenn zeitgleich ALG 1 bezogen wird. Da man höchsten 2 Jahre ALG 1 beziehen kann und in diesen 2 Jahren das parallele ALG 2 die Rente um etwa 4 € erhöhen würde, ist das nun wirklich keine gravierende Problematik. Zumindest bei Langzeitarbeitslosen ist dann später mal die Grundsicherung um 4 € höher, falls die Rente 4 € niedriger ist. :-)))
Rente mit Siebenundsiebzigam 24.06.2008 | 20:56
Ein scharfer Blick ins Gesetzbuch gibt hier Aufschluss: http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/_buch/sgb… Da für Sie schon Pflichtbeiträge aufgrund des Bezugs von ALG ! entrichtet werden, spart der Gesetzgeber seit dem 01.01.2007 die RV-Beiträge aus dem ALG II ein. Die 40 Beitrags-Pimperlinge, auf die Sie monatlich verzichten müssen, machen den Kohl aber nicht fett, vor allem dann nicht, wenn Sie bis zum Rentenbeginn langzeitarbeitslos bleiben sollten. Bei diesem herben Verlust wird es allein nicht bleiben. Für den Fall der Langzeitarbeitslosigkeit droht da noch eine freundliche Zwangsverrentung mit exorbitant hohen Abschlägen. Wird Onkel Schäubles Traum von der Rente mit 77 wahr, werden Sie sich hinsichtlich der Abschläge noch ganz andere Gedanken machen müssen. http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/0,2828,518835,… Es wird alles gut. Einen schönen Abend wünscht Ihnen Amadé
Rente mit Siebenundsiebzigam 24.06.2008 | 21:04
Habe Ihnen im freudigen Ausblick auf die Rente mit 77 leider den falschen link geliefert. Schauen Sie in den § 3 Nr. 3a Buchstabe e SGB VI. Da kommen Sie auf Ihre Kosten http://db03.bmgs.de/gesetze/sgb06x003.htm
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