Hallo anni,
sofern Sie während des Bezugs einer Erwerbsminderungsrente einen 450 Euro-Job aufnehmen und keinen Befreiungsantrag stellen, ist dieser ganz normal in der Rentenversicherung versicherungspflichtig und wird auch bei einer späteren Altersrente berücksichtigt.
Ob sich diese Beiträge allerdings rentensteigernd auswirken, kann wegen der Besonderheiten bei der Rentenberechnung ohne Kenntnis Ihrer gesamten rentenrechtlichen Zeiten nicht beurteilt werden.