Ob Sie mit dem im Jahr 2011 (Juni bis Oktober) gezahlten freiwilligen Beiträgen Ihre Anwartschaft auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aufrechterhalten haben, scheint aus den von Ihnen gemachten Angaben eher unwahrscheinlich (vorherige Lücke mit Beginn der Arbeitslosigkeit im Jahre 2010). Außerdem kann man das Vorliegen der Übergangsbestimmungen auch nicht ohne Einsicht in ihre Versicherungsdaten abklären (vor 1984 bereits mindestens 60 Kalendermonate mit Beitragszeiten und Ersatzzeiten, sowie ab 1984 lückenloser Versicherungsverlauf).
Gehen Sie umgehend zu einer persönlichen Beratung. Dieser Service ist kostenlos und dient ja gerade dazu, Menschen wie Sie vor eventuell nicht zu korrigierenden Fehlern zu bewahren. Dort können Sie auch gleich die Formulare für eine Rehabilitation erhalten.