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Experten-Antwort

RV-Beitrag selbst zahlen?

von Grasgrün16.09.2013 | 22:17
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Liebes Forum, ich bin seit 2010 arbeitslos, habe nie aber ALG in Anspruch genommen weil cih vom Erspartem lebe. Ich wusste nicht, dass dies meine Rentenansprüche schädigt. Nun steht die Frage an, ob eine Reha oder eine (teilw.) Erwerbsminderungsrente 2013/2014 Sinn machen. Doch habe ich die Voraussetzungen erfüllt? Erwerbsminderungsrente: Für die letzten 5 Jahre brauche ich 3 J. Pflichtbeitragszeiten. Auf Anraten der Rentenversicherung habe ich 2011 Juni bis Okt. jeweils 200 Euro/Monat freiw. Beitrag gezahlt. Bedeutet das, dass ich Anspruch auf Erwerbsminderungsrente habe, wenn ich noch 2013 den Antrag stelle? Diesen Anspruch aber nicht mehr hätte, wenn ich 2014 den Antrag stelle? Macht es Sinn, in diesem Jahr nochmals Pfllichtbeiträge zu zahlen - und wie viel kostet mich das? Habe ich Anspruch auf Reha (steht in der Renteninfo nicht drin)? Herzlichen Dank für Ihre Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ob Sie mit dem im Jahr 2011 (Juni bis Oktober) gezahlten freiwilligen Beiträgen Ihre Anwartschaft auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aufrechterhalten haben, scheint aus den von Ihnen gemachten Angaben eher unwahrscheinlich (vorherige Lücke mit Beginn der Arbeitslosigkeit im Jahre 2010). Außerdem kann man das Vorliegen der Übergangsbestimmungen auch nicht ohne Einsicht in ihre Versicherungsdaten abklären (vor 1984 bereits mindestens 60 Kalendermonate mit Beitragszeiten und Ersatzzeiten, sowie ab 1984 lückenloser Versicherungsverlauf).

Gehen Sie umgehend zu einer persönlichen Beratung. Dieser Service ist kostenlos und dient ja gerade dazu, Menschen wie Sie vor eventuell nicht zu korrigierenden Fehlern zu bewahren. Dort können Sie auch gleich die Formulare für eine Rehabilitation erhalten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Schadeam 17.09.2013 | 07:51
Suchen Sie eine DRV Beratungsstelle auf, zumindest für mich ist die Frage nicht ohne Einblick ins Versicherungskonto beantwortbar. Generell ist aber eine EM Rente nur unmittelbar vom Antragsdatum abhängig. Viel entscheidender ist wann laut ärztlicher Meinung eine EM eingetreten ist. Die Frage was Pflichtbeiträge kosten, stellt sich so eigentlich auch nicht, die setzen nämlich beispielsweise ein Arbeitsverhältnis voraus und können nicht "einfach so" eingezahlt werden. Einen Reha Anspruch hätten Sie wenn 15 Beitragsjahre vorliegen (weiß keiner im Forum) oder Sie in den letzten 2 Jahren 6 Monate pflichtversichert gewesen sind (ist laut Beschreibung eher nicht der Fall). Da viel zu viel unklar ist: auf zur Beratung!
=//=am 17.09.2013 | 09:57
Zitat von Schade anzeigenausblenden
...oder wenn der Versicherte vermindert erwerbsfähig ist oder dies in absehbarer Zeit zu erwarten ist, wenn die ALLGEMEINE WARTEZEIT VON 60 Monaten erfüllt ist (§ 11 Sozialgesetzbuch 6). @grasgrün: Wurden tatsächlich freiwillige Beiträge gezahlt oder waren es Pflichtbeiträge? Wenn es ein paar freiwillige Beiträge waren, verstehe ich den Sinn nicht. Sie sollten sich wirklich persönlich bei der DRV beraten lassen. Außerdem zunächst mal einen Reha-Antrag stellen. Im Reha-Verfahren wird schon geprüft, ob eine Erwerbsminderung vorliegt oder nicht und eine Reha-Maßnahme durchgeführt werden soll.
Mockam 17.09.2013 | 13:52
VOR Eintritt der Erwrbsminderung, nicht vor der Antragstellung! Gehen Sie wirklich in eine Beratungsstelle.
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