Hallo,
sofern Sie keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen, hat das die Auswirkung, dass sie bei der Rentenberechnung nicht berücksichtigt werden können und somit die Rente nicht erhöht.
Wenn Sie seit dem Wegfall der Lohnfortzahlung und der Antragstellung auf Erwerbsminderungsrente durch Ihren behandelnden Arzt, das Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit nachweisen können, so wird diese Zeit als Anrechnungszeit berücksichtigungsfähig und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für diese Rente bleibt bestehen