Hallo mimsey,
wie Tom schon richtig geschrieben hat, ist der Zoll bei Schwarzarbeit und Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen zuständig. Sollten Sie daher Anhaltspunkte hierfür haben, dann können Sie sich an das zuständige Hauptzollamt melden.
Sofern bei Ihrer Abrechnung Ihr Arbeitgeber nicht korrekt vorgegangen ist, können Sie dies von Ihrer zuständigen Krankenkasse überprüfen lassen. Diese entscheidet nämlich in ihrer Funktion als Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag über die Versicherungs- und Beitragspflicht in sämtlichen Zweigen der Sozialversicherung.