Wenn ein Minijobber auf seine RV-Freiheit verzichtet hat und in einem Monat keinen Lohn erhält/nicht arbeitet, muss er dann trotzdem Beiträge an die DRV abführen?
Gruß
Franck
Wenn ein Minijobber auf seine RV-Freiheit verzichtet hat und in einem Monat keinen Lohn erhält/nicht arbeitet, muss er dann trotzdem Beiträge an die DRV abführen?
Gruß
Franck
Dauert der unbezahlte Urlaub l ä n g e r als einen Monat, ist die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für die anschließende Zeit entsprechend zu reduzieren. Für Kalendermonate, in denen tatsächliches Arbeitsentgelt nicht erzielt wird, ist allerdings k e i n Mindestbeitrag zu zahlen, so dass eine Aufstockung entfällt.
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_163R7
Vielen Dank -_- für schnelle Antwort und den Quellenhinweis.
Gruß
Franck
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