Sehr geehrte Experten,
auf folgender Internetseite wurde einer Abgeordneten des Deutschen Bundestags eine Frage zur Erwerbsminderungsrente gestellt.
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/kerstin-griese/question/2018-10-12/305370
Mir ist klar, dass die Verbesserungen nur für Neuzugänge gelten. Die Abgeordnete schreibt allerdings Folgendes:
"Ich verstehe, dass diejenigen, die bereits eine Erwerbsminderungsrente beziehen, enttäuscht sind, weil sie nicht von diesen Verbesserungen profitieren. Allerdings werden auchsie vom RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz profitieren. Denn mit dem Gesetz soll eine Haltelinie eingeführt werden, die sicherstellt, dass das Rentenniveau bis zum Jahr 2025 mindestens 48 Prozent beträgt."
Können Sie mir sagen, inwieweit ich als "Altfall" davon profitiere? Erfolgt aufgrund des Rentenniveaus eine Neuberechung?
Vielen Dank!
MfG
Christian T.