Hallo, besteht für eine Sozialpädagogin die im begleiteten Umgang als Honorarkraft (freiberufich) arbeitet (nach § 18, Abs. 3 SGB VIII (KJHG) i.V.m. In Verbindung mit den §§ 1684, 1685 BGB) eine Rentenversicherungspflicht?
02.06.2016, 19:47
von
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Freiberufliche Tätigkeit von Clearingstelle bestätigt?
03.06.2016, 07:45
Experten-Antwort
Eine grundsätzliche Festlegung für diese Art der Tätigkeit kenne ich nicht. Meines Erachtens kann Ihr versicherungsrechtlicher Status nur anhand der vertraglichen Festlegungen und konkreten Tätigkeitsbeschreibung beurteilt werden. Deshalb sollten Sie ein Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der DRV Bund beantragen.
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