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RV Pflicht????

von tina15.02.2008 | 13:39
1192 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Guten Tag, wenn ich Kleinunternehmer bin, wurde mir gesagt, brauche ich keine Beiträge zur RV zahlen, stimmt das? Oder wie ist das, wenn man erst ein halbes Jahr Vom Arbeitsamt Beihilfe bekam und dann ein 3/4 Jahr nicht und dann wieder Hartz4 beantragte alks Zuschuß???????????? Meldet sich da der Rentenvers.-träger nicht????????????? Bitte dringend Info mailen. Danke.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich empfehle Ihnen, sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung zu wenden. Die nächste Beratungsstelle finden Sie unter:

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2 Antworten

Betriebsprüferam 15.02.2008 | 13:43
Der Begriff "Kleinunternehmer" lässt noch keine Rückschlüsse auf eine RV-Freiheit zu. Wenn Sie ein "Handwerker" sind, können Sie ggf. pflichtversichert werden zur Handwerkerversicherung. Sie könnten auch ein Gesellschafter einer GmbH/GbR/OHG sein. Aber auch dann sind Sie nicht in jedem Fall rv-frei. Das entscheidet sich im Einzelfall. Zur Abklärung Ihres Status stehen Ihnen zur Seite: 1) Die Krankenkassen 2) Die Deutsche Rentenversicherung Bund (Statusfeststellungsverfahren) 3) Die Auskunfts- und Beratungsstellen Dort können Sie Ihr Anliegen vortragen und anhand aller nötigen Informationen wird man Ihnen sagen können, ob Sie tatsächlich rv-frei sind. Gruß, der Betriebsprüfer
Schadeam 15.02.2008 | 13:48
das kommt darauf an - eine Pauschalantwort gibt es nicht! Es gibt Selbständigkeiten, für die Versicherungspflicht besteht - andere Selbständige müssen nichts bezahlen, somit kommt es auf die Art des Gewerbes an. Die versicherungspflichtigen Selbständigen müssen sich selbst bei der DRV melden, lediglich die Handwerker werden von der RV angeschrieben, weil in dieser Sparte die Handwerkskammern die RV über Betriebsgründungen informiert. Bei allen anderen (versicherungspflichtigen) Selbstöändigen erfährt die RV nichts von der Betriebseröffnung - außer der Selbständige meldet sich (somit ist es nicht möglich diesen Personenkreis automatisch anzuschreiben). Wenn Sie nähere Informationen wünschen wenden Sie sich bitte an die nächste Beratungsstelle der RV.
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