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RV-pflichtige Beschäftigung + Minijob unter Verzicht auf RV-Freiheit

von Diplomand16.09.2009 | 17:59
1171 Ansichten
5 Antworten

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Ab Januar beginne ich eine sechsmonatige vergütete Diplomarbeit bei einem Unternehmen. Die Vergütung wird 800 Euro brutto pro Monat betragen, wobei natürlich RV-Beiträge anfallen. Gleichzeitig werde ich einen 400 Euro Minijob ausüben und frage mich, ob es Sinn mach, hierbei zusätzlich auf die Rentenversicherungsfreiheit zu verzichten? Danke für Ihre Antwort im Voraus!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Aufstockung im Minijob macht keinen Sinn. Eine andere Begründung, als Ihnen schon bekannt ist, fällt mir auch nicht ein. Die Aufstockung würde sich nur in der Rentenversicherung auswirken. Die Folgen sind hoffentlich im Verhältnis zu Ihrem weiteren Erwerbsleben zu vernachlässigen.

4 Antworten

KSCam 16.09.2009 | 19:53
Nein, das macht wenig Sinn. Sie sind durch den Hauptjob versicherungspflichtig und brauchen doch gar keine weiteren Pflichtbeiträge. Aus 400 € würden Ihnen 19,60 € monatlich, also knapp 240 € jährlich abgezogen. Jedes Jahr dieser Zahlung würde Ihre spätere Altersrente (in ca 40 Jahren?) um ca 1,50 € steigern. Lassen Sie das besser sein!
Schiko.am 16.09.2009 | 19:59
Wenn auch Cent Fuchserei,ich rechne so. Ein Entgeltpunkt 27.20 bas- sierend auf 30.879 Verdienst. Bei 4.800 sind es 4,23 Renten zuwachs. Beim kastrierten Beitrag mit 15% und 3,19 Rentenzuwachs. Folglich bringen die 4,90% 1,04 geringeren Zuwachs. Also noch unrentabler. MfG.
Ahaam 17.09.2009 | 07:46
Evtl. kann es Sinn machen nach Ende der RV-pflichtigen Beschäftigung im Minijob auf die Vers.Freiheit zu verzichten - wegen 45 Jahre vers.pfl. Beschäftigung -. Altersrente für 'besonders' langjährig Versicherte (65 ohne Abschlag - so diese zum 01.01.12 kommt und bleibt!)
Diplomandam 17.09.2009 | 13:27
Danke für Ihre Antworten!
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