rvpflichtiges Vorjahreseinkommen

von
Leser

Sehr geehrte Damen und Herren, ab Oktober 2009 habe ich einen Riester-Renten-Vertrag. Ich bin am Überlegen, den Betrag für 2009 für die volle Förderung aufzustocken, habe aber Schwierigkeiten bei der Berechnung des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens. Neben den Einkünften über Steuerklasse 1 hatte ich letztes Jahr sowohl Einkünfte über Steuerklasse 6 (geringfügig) und Arbeitslosengeld 1. Zählt das alles mit dazu?

von
Tschacka

ganz einfach, fordern Sie einen aktuellen Versicherungsverlauf von Ihrer DRV an, da steht das RV-Entgelt 2008 schon drin. das nehmen Sie dann als Vorjahreseinkommen. Wenn es aufgeteilt ist wegen ALO, würde ich das nicht unbedingt berücksichtigen, sondern den Beitrag aus dem Einkommen zahlen, welches Sie ohne ALO gehabt hätten. Es sei denn es ist ein langer Zeitraum, wo Sie ALO waren?

So ist sichergestellt, dass der Beitrag für 2010 aus 2009 einigermaßen passt um die volle Förderung zu erhalten.

MfG
Tschacka

von
Schiko.

Maßgebend für die volle Förderung ist das sozialversicherungspflichtige
Einkommen des Vorjahres, dies können Sie vermutlich auch aus Dezember-
Lohnabrechnung 2008 ausweislich für das ganze Jahr ersehen, sicher auch
aus der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung- früher Lohnsteuerkarte.

Hiervon sind 4% als Gesamtbeitrag für Riester fällig, die unterschiedlichen
Steuerklassen wirken sich nur auf das Nettogehalt aus. Mindestens aber
müssen es 60 Euro Eigenleistung im Jahr sein.

Allgemein ist ja bekannt, Arbeitslosen I zählt nicht als Einkommen für den
Riesterbeitrag.

Stimmen meine Ausführungen nicht, findet sich hier immer jemand der mir
" Falschauskunft" bestätigt und das Richtige oft auch nennt.

Mit freundlichen Grüßen.

von
Sinn

"Stimmen meine Ausführungen nicht, findet sich hier immer jemand der mir
" Falschauskunft" bestätigt und das Richtige oft auch nennt."

Ist zwar eigentlich nicht der Sinn dieses Forums,sagt einem schon der gesunde Menschenverstand das es sinnvoller wäre zu antworten,wenn man die Antwort kennt,so wie es die anderen tun.Aber das haben ja schon viele User versucht Ihnen klar zu machen,wie alle wissen,ohne Erfolg.

Vielleicht schonmal nachgedacht...also ich meine jetzt darauf bezogen,das es die User auch verwirrt.

Aber gut,für sie muss ja immer eine Ausnahme geschaffen werden,das sind sie ja schliesslich gewohnt.

von
Schiko.

Das gesamte sozialversicherungspflichtige Einkommen, hiervon 4 % ist
der Beitrag für die vollen Zulagen.

Das Arbeitslosengeld ist anrechnungsfrei, die unterschiedlichen Steuer-
klassen spielen für die Bruttoverdienste keine Rolle.
Der Satz, allgemein ist ja bekannt das auch das AG nicht einbezogen wird
war ja nicht für "Leser" gedacht, der war ja der Fragende.

Menschenverstand walte
deines Amtes.

Mit freundlichen Grüßen.

von
Sinn

Immer noch nicht verstanden:-(

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