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Experten-Antwort

S0051 für Reha und EMR

von Kira10.02.2022 | 16:55
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Hausärztin hat den Befundbericht aus gefüllt und ich habe ihn selber bezahlt, weil ihn die DRV nicht angefordert hat, sondern ich ihn runtergeladen habe. Sie will, dass ich Erwerbsminderungsrente beantrage, aber ich würde lieber erst eine Reha beantragen. Geht das mit demselben Befund-Bericht? Oder kann ich gleich eine EMR beantragen, weil ich sowieso davor zur Reha geschickt werde? Daran habe ich aber auch Zweifel, da ich erst 2020 zu Reha war, die allerdings mit "erwerbsfähig über 6 Stunde ausging. Deswegen würde ich lieber mein Leistungsvermögen über eine Reha neu einschätzen lassen. Mit freundlichen Grüßen Kira

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kira,

wird im Rahmen eines Antrages auf eine medizinische Rehabilitation ein Befundbericht des behandelnden Arztes benötigt, steht für die Abrechnung des Honorars das Formular S 0050 zur Verfügung. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung gilt immer der Grundsatz "Reha vor Rente". Kann also durch eine Rehabilitationsmaßnahme eine Erwerbsminderung abgewendet werden, dann wird diese auch durchgeführt. Unabhängig ob Sie einen Antrag auf medizinische Rehabilitation oder einen Rentenantrag stellen, prüft die gesetzliche Rentenversicherung in beide Richtungen. Stellt die gesetzliche Rentenversicherung im Rehabilitationsverfahren fest, dass diese nicht erfolgsversprechend ist, wird ein möglicher Rentenanspruch geprüft. Wird direkt ein Rentenantrag gestellt, prüft die gesetzliche Rentenversicherung, ob durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation eine Erwerbsminderung abgewendet werden kann bzw. das Leistungsvermögen wieder hergestellt oder erheblich verbessert werden kann. Ob dann im Verlauf der Bearbeitung des Rentenantrages vom Arzt weitere Unterlagen benötigt werden, hängt vom individuellen Einzelfall ab.

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3 Antworten

KSCam 10.02.2022 | 18:41
Sie sollten sich zunächst klar werden was Sie anstreben. Rente weil Sie nicht mehr arbeiten können oder eine Reha, weil Sie damit wieder fitt fürs Erwerbsleben werden wollen? Je nach Zielsetzung stellen Sie Ihren Antrag. Was dabei rumkommt weiß eh niemand. Bei einem Rentenantrag kann die DRV eine Reha vorschieben falls der ärztliche Dienst glaubt damit die Berentung verhindern zu können. Aus einem Rehaantrag andererseits kann ein Rentenantrag gemacht werden. Hängt davon ab wie die Ärzte Sie beurteilen. PS: wenn die letzte Reha 2020 war, könnte es mit einer erneuten Reha allein wegen der 4 Jahresfrist problematisch werden. Aber auch da kann es Gründe geben..... Und wenn Sie 2020 vollschichtig beurteilt wurden, muss sich seither einiges geändert haben,.....?? Aber was eiere ich herum? Wenn Ihre Ärztin zur Rente rät, weiß die hoffentlich was sie tut - grins. Was soll da ein Laie im Forum noch sagen?
Kiraam 10.02.2022 | 18:58
Ja, schwierige Entscheidung, es hängt halt viel dran. Ich glaube, ich hab bald mehr Sorge, dass es genehmigt wird
KSCam 10.02.2022 | 23:51
Rentenantrag stellen und Sie haben in 3-6 Monaten Klarheit.
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