Zitiert von: Herr Mann
Wäre dieser Job in irgendeiner Form rentenschädlich ?
Hallo Herr Mann,
Jain.
Was den jährlichen Hinzuverdienst bis max. 6300 EUR betrifft, nicht.
Was die Aufnahme/Ausübung einer Beschäftigung im Besonderen betrifft - neben der eigentlich festgestellten EM - möglicherweise ja, unabhängig vom Hinzuverdienst ...auch wenn Sie 63.000 EUR erzielen sollten/könnten.
Die Bewilligung Ihrer Rente basiert auf dem Grundgedanken, dass Sie aus soz.-med. Sicht durch gesundheitliche Einschränkungen eine Beschäftigung/oder selbständige Tätigkeit von nur u3 Std. regelmäßig ausüben können - gemessen an den Möglichkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes/also leichte, unqualifizierte Tätigkeiten an 5 Tagen die Woche.
Das heißt nicht, dass Sie neben Ihre Rente eine Beschäftigung nicht ausüben dürfen. Sie sind allerdings verpflichtet (siehe Inhalt des Rentenbescheides), jede Art der Beschäftigung bei dieser Rente mitzuteilen, selbst wenn Sie nur 0,5 Std. tgl. arbeiten würden.
Heißt aber auch, das selbst ein Vollzeitjob neben der EM-Rente nicht zwingend zum Wegfall der Rente führen würden (es sei denn, zu hoher Hinzuverdienst) - gesundheitlich gesicherte festgestellte Beeinträchtigung fallen nicht plötzlich weg, schon gar nicht, wenn Sie eine Beschäftigung zu Lasten der eigenen Gesundheit ausüben.
Lange Rede ...kurz: teilen Sie Ihrer DRV die beabsichtige Beschäftigung einfach im Detail mit und holen Sie sich das OK/geht/kein Problem, ein. Die Beschäftigungsentgelte landen sowieso in Ihrem Rentenkonto und werden dann 'Aufmerksamkeit'/ist der noch EM?, erwecken, so dass dann ein Überprüfungsverfahren erfolgen kann.
Gruß
w.
PS: Erfahrungswerte hier eines Einzelnen sind genauso hilfreich, wie der inzwischen mehrfach geklonte @Kaiser ;-)