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Experten-Antwort

SBA und die DRV

von Klappstock17.12.2019 | 15:00
107 Ansichten
7 Antworten

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Das Versorgungsamt hat nach einer Prüfung meiner Schwerbehinderung ( GdB 50 unbefristet) eine Neufeststellung getroffen und damit meinen GdB auf 0 gesetzt, was ich auch ohne Widerspruch so stehen lassen werde, da ich dies selbst veranlasst habe im Rahmen meiner Mitwirkungspflichten. Die Frage ist: Muss ich der DRV diesen Sachverhalt mitteilen? Ich bin unbefristet Erwerbsminderungsrentner.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Klappstock,

sofern sich Ihr Gesundheitszustand verbessert hat, müssen sie Ihren Rentenversicherungsträger, auch unabhängig vom Grad einer Behinderung, informieren.

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6 Antworten

SBAam 17.12.2019 | 16:04
Irgendwie was das aber nicht die Frage! Ein GdB hängt nicht zwangsläufig am Gesundheitszustand, genauso anders rum.
Grobiam 17.12.2019 | 16:32
Hallo Klappstock, sofern sich Ihr Gesundheitszustand verbessert hat, müssen sie Ihren Rentenversicherungsträger, auch unabhängig vom Grad einer Behinderung, informieren.
Irgendwie was das aber nicht die Frage! Ein GdB hängt nicht zwangsläufig am Gesundheitszustand, genauso anders rum.
Durchaus. Nicht jeder, der berentet ist hat einen GdB, nicht jeder der einen GdB hat, ist berentet. Sie müssen der RV Veränderungen mitteilen, wenn diese Einfluß auf die Rentengewährung haben könnte. Eine Herabsetzung des GdB auf 0, also gar nicht mehr Schwerbehinderte, deutet auf eine Verbesserung des Gesundheitszustand es hin. Ob das auch rentenrelevant ist oder Sie trotzdem weiter erwerbsgemindert sind, weil zwar nicht mehr SB aber immer noch krank, wird die RV entscheiden. Die Frage ist also die, hat sich Ihr Gesundheitszustand verändert? Dieses müssen Sie angeben. Oder sind Sie so krank wie vordem, nur gibt das keinen GdB mehr her, dann hat sich nichts verändert und es ist egal für die Rentengewährung, da nur der GdB entfallen ist, welcher für die Rentengewährung nicht zwingend ist. Allerdings ist dieser ja nicht grundlos entfallen!
Grobiam 17.12.2019 | 15:18
Da scheint sich Ihr Gesundheitszustand geändert /verbessert zu haben. Dieses sollten Sie der RV dann auch mitteilen!
SBAam 17.12.2019 | 15:13
Die Gegenfrage wäre erst mal, weiss die DRV vom ursprünglichen GdB? Wenn ja, dann müssen Sie es mitteilen. Wenn nein, dann spielt es ja keine Rolle.
Ochneam 17.12.2019 | 17:01
Zitat von Grobi anzeigenausblenden
Und genau das ist falsch! Ein GdB sagt eben nicht etwas über den Gesundheitszustand aus, sondern um "Einschränkungen" im Alltag. Ich kenne jemanden, der Aufgrund fehlender Gliedmaßen einen GdB besitzt, aber kerngesund ist, oder um es mit Ihren Worten zu sagen, keine Verschlechterung des Gesundheitszustandes hat. Ich stimme zu das eine Veränderung des GdB der RV mitgeteilt werden muss, sofern dort bekannt.
Grobiam 17.12.2019 | 17:09
Zitat von Ochne anzeigenausblenden
Eine Herabsetzung des GdB auf 0, also gar nicht mehr Schwerbehinderte, deutet auf eine Verbesserung des Gesundheitszustand es hin.
Und genau das ist falsch! Ein GdB sagt eben nicht etwas über den Gesundheitszustand aus, sondern um "Einschränkungen" im Alltag. Ich kenne jemanden, der Aufgrund fehlender Gliedmaßen einen GdB besitzt, aber kerngesund ist, oder um es mit Ihren Worten zu sagen, keine Verschlechterung des Gesundheitszustandes hat. Ich stimme zu das eine Veränderung des GdB der RV mitgeteilt werden muss, sofern dort bekannt.
Ja, Sie haben recht, Verbesserung war wohl nicht ganz das richtige Wort.
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