Guten Tag. Bei meinem Rentenantrag habe ich auf den Tot meiner EX-Frau hingewiesen. Der Angestellte der Rentenversicherung "es wird geprüft". Jetzt habe ich meinen Rentenbescheid bekommen. Von dem Versorgungsausgleich, der nicht berücksichtigt wurde, stand nichts. Meine Frage ans Forum:"Muss eine Ablehnung oder nicht Berücksichtigung vermerkt werden"?
und einen guten Rutsch
Hallo PAPA,
eigentlich sollte im Bescheid ein Hinweis sein.
In aller Regel dauert es länger zu prüfen, ob der Versorgungsausgleich rückgängig gemacht werden kann.
Fragen Sie nach bei Ihrem RVTräger.
Heiner
Danke für die schnelle Andwort. Im Bescheid steht der Versorgungsausgleich nur als durchgeführt.
Gruß PAPA
Hallo PAPA,
vielleicht kommen wir der Sache etwas näher. Hierzu folgende Fragen:
Hat Ihre Exfrau vor dem Tode Rente bezogen, ggf. wie lange?
Hat Ihre Exfrau wieder geheiratet?
Haben Sie Kinder die Anspruch auf Waisenrente haben oder hatten?
mfg
Heiner
Hallo Heiner.
Mir geht es nur darum. Muss die Rentenversicherung im Bescheid eine Hinweis wegen nicht Berücksichtigung geben.
Gruß PAPA
also ehrlich gesagt verstehe ich Ihr Problem nicht.
Sie sehen doch aus der Berechnung, ob dort Entgeltpunkte aus dem VAG abgezogen werden oder nicht?
Von daher haben Sie doch den Hinweis.
Und wenn irgendwas unklar ist, sollten Sie dies direkt beim RV Träger nachfragen, die können Ihnen sagen, ob es Gründe gibt den VAG zurückzunehmen (siehe Fragen von Heiner).
Online kann keiner genau sehen, was wirklich im Bescheid steht oder nicht... da "eiern wir nur rum".
Ein gutes neues Jahr. Ich bedanke mich bei Heiner, KSC und dem Experten für die Andworten. Gruß PAPA
Hallo PAPA,
ich kann mich den Meinungen der vorigen User nicht ganz anschließen! Sicher ist aus dem Rentenbescheid (durch die Anlage über die Entgeltpunkte) ersichtlich, DASS die übertragenen EP aus dem VA abgezogen werden. Es ist aber ZUSÄTZLICH, wenn es im Rentenantrag beantragt wurde, ein Bescheidszusatz über die Rückgängigmachung ODER den Grund der Nichtrückgängigkeitmachung aufzunehmen, damit der Versicherte sehen kann, ob dies überhaupt geprüft wurde! Grundsätzlich (außerhalb eines Renten-Erstantrages bzw. -Verfahrens) wäre in diesem Fall ja auch ein rechtsbehelfsfähiger Bescheid zu erteilen, z.B. wenn Sie nachträglich diese Überprüfung geltend gemacht hätten.
Sehen Sie nochmals genau in Ihrem Bescheid nach. Sollte ein solcher Zusatz tatsächlich nicht enthalten sein, verlangen Sie eine Überprüfung durch Ihren RV-Träger. Leider wird in manchen Fällen dieser Passus im Rentenantrag auch übersehen, da es doch relativ selten vorkommt. Sie haben auf jeden Fall das Recht auf eine Begründung.
Mit freundlichem Gruß
Rosanna
Hallo Rosanna!
Genau das wolte ich wissen.
Es grüßt PAPA