Hallo Getrennt,
in Ihrer Angelegenheit kann Ihnen fachlich leider nicht helfen. Das Versorgungsausgleichsrecht ist derart vielschichtig und bietet so viele Möglichkeiten und Variationen, daß der von Ihnen geschilderte Fall nicht zwingend falsch sein muss. Im Einzelfall müssen Sie bitte Erkundigungen Ihres Anwaltes/Ihrer Anwältin einholen (Vorsicht: könnte Kosten verursachen)
Ich empfehle Ihnen vorab nochmal einen genauen Blick in die Versorgungsausgleichsentscheidung zu werfen. Sind dort tats. 650.- Euro als Geldbetrag übertragen worden oder handelt es sich um Ansprüche (sprich Fondanteile) im Gegenwert von 650 .- Euro??? Dann wäre der geringere Auszahlbetrag durchaus nachvollziehbar.
Eine weitere Möglichkeit, dies entspricht aber nicht Ihren Schilderungen, wäre die Überlegung, daß die Versicherung in irgendeiner Form Teilungskosten umgelegt und daher einen verminderten Betrag gezahlt hat.
Vom logischen Sinn und Zweck eines Versorgungsausgleiches wäre es durchaus plausibel, daß fallende Kurse bei beiden beteiligten Eheleuten Auswirkungen haben.
Warum sollten Kursverluste ausschließlich einen der Ex Eheleute belasten??? Die Versicherung kann schließlich keine Zahlung vornehmen solange die Gerichtsentscheidung nicht rechtskräftig ist.