wie verhält es sich denn mit "abgeleiteten" Ansprüchen. Bspw. bei einem Ehepartner, der keine eigenen Ansprüche hat, wenn er einen Vertrag geschlossen hat. Nun geht die Ehe in die Brüche. Kann sie oder er vermeiden, dass das Kapital als "schädliche Verwendung" angesehen wird?
23.10.2008, 14:42
von
Knut Rassmussen
Dies ist kein Problem der schädlichen Verwendung. Der Verlust der Zulagenberechtigung ist eben - wie der Name schon sagt - nur ein Problem der Förderung, nicht eines der Auszahlung.
23.10.2008, 16:11
Experten-Antwort
Genau so ist es! Für das laufende Jahr, in dem Sie aufgrund der Scheidung aus dem förderberechtigten Personenkreis ausscheiden, erhalten Sie noch die Förderung. Anschließend können Sie den Vertrag weiter "besparen", aber ohne im Gegenzug staatliche Förderung zu erhalten.
27.10.2008, 11:20
von
nitschko123
ok. Das heisst anders herum, ihr verbleiben die während der Laufzeit gezahlten Förderungen, solange Sie sie für die Altersvorsorge verwendet.