Hallo Tina,
beim Versorgungsausgleich werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften (Beitragszeiten, Anrechnungszeiten, etc.) hälftig auf die beiden Ehepartner aufgeteilt.
Die Rentenanwartschaften werden als Entgeltpunkte erworben, d. h. der ausgleichsberechtigte Ehegatte bekommt vom ausgleichspflichtigen Ehegatten Entgeltpunkte übertragen.
Dieses Plus an Entgeltpunkten wird auch in Wartezeitmonate umgerechnet, die ggf. zur Erfüllung einer Wartezeit führen können.
Ob dies bei Ihnen der Fall ist, kann ich ohne Kenntnis der Details Ihres Einzelfalls nicht beurteilen. Sie sollten diesbezüglich entweder bei Ihrem Rentenversicherungsträger anrufen oder bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung vorsprechen.