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Experten-Antwort

Scheidung-Versorgungsausgleich bei gekürzter Rente wegen SB

von Friedrich K.03.01.2019 | 06:57
109 Ansichten
2 Antworten

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Hallo zusammen, vorab erstmal ein frohes neues Jahr! Eine Frage: 1988 wurde ich geschieden. Verorgungsausgleich wurde berechnet und entsprechende Punkte meiner -dann- Ex auf ihr Rentenkonto überschrieben(Sie ging während der Ehe nicht arbeiten). Nun steht eine gekürzte Rente (-10,8% + das frühere Ausscheiden) für mich durch SB im Raum. Werden die übertragenen Punkte auch entsprechend eingekürzt? - bzw. trage ich die Last alleine? P.S. am Rande: ich habe auch keine Neuberechnung angestrebt durch die neue Regel der Erhöhung Kinderzeiten (Kind 1989 geboren-da bekomme ich ja auch nichts nachträglich erhöht/zurück, da das Kind alleine auf dem Konto meiner Ex liegt) Hintergrund: das wäre ja ein Aufwasch. MfG Friedrich K.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Friedrich K.,

danke – wir wünschen Ihnen auch ein frohes neues Jahr!

Der Versorgungsausgleich ist im Versicherungskonto dokumentiert und wird bei der Rentenberechnung entsprechend berücksichtigt. Bei einer vorgezogenen Altersrente für schwerbehinderte Menschen zum frühestmöglichen Rentenbeginn beträgt der Abschlag 10,8 Prozent. An diesem Abschlag können Sie Ihre Ex-Frau nicht beteiligen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

senf-dazuam 03.01.2019 | 10:54
Rheinisches Grundgesetz, Artikel 4: Wat fott es, es fott. Da wird nichts mehr dran geändert. Würden Sie weit nach der Regelaltersgrenze die Rente beantragen, beträfe der dann erhöhte Zugangsfaktor auch allein Sie und nicht den Versorgungsausgleich. Es geht hier ja um den Zugangsfaktor zur Rente, das ist allein "ihr Ding", dass sich darauf weniger persönliche Entgeltpunkte ergeben, ist nur eine Folge.
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