Hallo Friedrich K.,
danke – wir wünschen Ihnen auch ein frohes neues Jahr!
Der Versorgungsausgleich ist im Versicherungskonto dokumentiert und wird bei der Rentenberechnung entsprechend berücksichtigt. Bei einer vorgezogenen Altersrente für schwerbehinderte Menschen zum frühestmöglichen Rentenbeginn beträgt der Abschlag 10,8 Prozent. An diesem Abschlag können Sie Ihre Ex-Frau nicht beteiligen