Wenn Sie geschieden sind und Ihnen Rentenanwartschaften im Rahmen des sog. Versorgungsausgleiches übertragen (Bonus) worden sind, können Sie sich diese übertragenen Anwartschaften nicht auszahlen lassen.
Sollten Sie erneut heiraten, verfallen jedoch auch diese übertragenen Anwartschaften nicht, sodass diese bei der späteren Berechnung Ihrer Rente auch bei einer einer Wiederheirat erhalten bleiben.