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Scheidung , was passiert mit Rente nach Neuheirat?

von s.engel02.06.2010 | 15:56
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich war heute bei einer Freundin und die erzählte mir das es eine Möglichkeit gibt das ich meinen Rentenanteil der mir durch meine Ex zusteht vorzeitig , also vor neuer Eheschließung auszahlen lassen könnte, so das dieser nicht verfällt..Oder gibt es eine andere Möglichkeit das ich den jetzt schon haben könnte???

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn Sie geschieden sind und Ihnen Rentenanwartschaften im Rahmen des sog. Versorgungsausgleiches übertragen (Bonus) worden sind, können Sie sich diese übertragenen Anwartschaften nicht auszahlen lassen.

Sollten Sie erneut heiraten, verfallen jedoch auch diese übertragenen Anwartschaften nicht, sodass diese bei der späteren Berechnung Ihrer Rente auch bei einer einer Wiederheirat erhalten bleiben.

5 Antworten

Katrinam 02.06.2010 | 17:06
Rentenanwartschaften die durch den Versorgungsausggleich erworben wurden, können weder ausbezahlt werden , noch verfallen diese bei einer Wiederheirat. Es ist eigentlich unglaublich, was die Leute machmal für einen Blödsinn erzählen. Da kann man echt nur noch den Kopf schütteln.
Dickieam 02.06.2010 | 17:20
Das einzige, was entfallen könnte, wäre eine Witwerrente - aber danach klang die Frage nicht.
s,engelam 02.06.2010 | 18:02
Danke für die Anworten. Ist doch aber komisch das eine Bekannte meiner Freundin so einen Antrag stellen konnte?!! Sie sagte auch das ich einfach beim Rentenamt anrufen soll. ????? Keine Ahnung , unsere Gesetze und Bestimmungen sind viel zu undurchsichtig...
Katrinam 02.06.2010 | 18:38
ja , ja, eine Bekannte meiner Freundin etc pp Quasi vom Hörensagen über mindeste Dritte... Glauben Sie nicht alles was ihnen erzählt wird. Es ist definitiv falsch !
Wolfgangam 02.06.2010 | 21:53
Hallo s.engel, im Falle der Nichtrechtskraft des Beschlusses zum Versorgungsausgleich können natürlich immer noch andere Regelungen für die zu teilenden Anwartschaften gefunden werden - auch die sofortige Zahlung zu erwartender Anwartschaften (mit dem Verzicht auf spätere Ausgleichsbeträge) ...mit dem Tod des Zahlenden enden dann aber auch diese Zahlungen. Ein Vabanquespiel eben ... Sie sollten Sich nach dem genauen Sachverhalt der Bekannten einer Freundin der Nachbarin deren Home-Friseur erkundigen, dann wissen Sie mehr, als 17-Ohren-Gerüchte ;-) Gruß w.
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