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scheidung

von Lissi09.05.2007 | 19:50
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich beabsichtige mich scheiden zu lassen, mein mann und ich haben in die rentenversicherung einbezahlt.....wie läuft das bei der scheidung ab......werden die rentenversicherungsbeiträge geteilt, weil ich während unserer Ehe nicht laufend beruftätig war? Wie ist es bei einer Wiederheirat? wie lange müsste ich ich dann mit meinen neuen partner verheiratet sein, um anspruch auch auf seine rente mal mit zu haben.......zählen dann da, bei zweiten Partner, nur die Jahre die wir verheiratet sind oder seine gesamten rentenjahre.........

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Ausführungen von "KSC" sind zutreffend.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Auch hier sind die Ausführungen von "KSC" zutreffend.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Ja. Bei einer Scheidung gehen grundsätzlich auch evtuelle zukünftige Witwenrentenansprüche verloren. Hier erfolgt jedoch ein rentenrechtlicher Ausgleich in Form des Versorgungsausgleichs.

Bei erneuter Heirat entstehen wiederum neue Ansprüche auf Witwenrente nach dem neuen Ehegatten. Wie hoch diese sind, richtet sich dann nach den Versicherungszeiten dieses Ehegatten.

4 Antworten

KSCam 09.05.2007 | 21:01
auch Ihnen rate ich zu einem Beratungsgespräch. Grundsätzlich werden bei einer Scheidung die Rentenanwartschaften von beiden, die während der Ehe entstanden sind gleichmäßig aufgeteilt. Das was vor und nach dieser Ehe war wird nicht aufgeteilt, insofern ändert eine Wiederheirat nichts am Versorgungsausgleich. Nach einjähriger neuer Ehe hätten Sie im Todesfall des neuen Partners ein Anspruch auf Witwenrenten, die sich aus dessen Beiträgen errechnet- auch das hat mit dem alten Versorgungsausgleich nichts zu tun. Auf zur Beratung, dann wissen Sie es genau
lissiam 10.05.2007 | 23:18
nach einjähriger neuen Ehe hätte ich wieder Anspruch auf auf dessen Witwenrente.......was ist bei unfall oder so während des ersten jahres der Ehe? Und wie setzt sich die witwenrente zusammen aus dessen gesamtbeiträgen oder nur aus beträgen während dieser Ehe. Danke !
KSCam 11.05.2007 | 07:48
die Witwenrente errechnet sich aus allen Beiträgen des Verstorbenen. Bei einem Tod innerhalb des ersten Jahres hätte die RV im Einzelfall zu prüfen, ob eine "Versorgungsehe" vorliegt oder nicht. Aber das möchte ich mir ersparen online weiter auszuführen. (Auch deshalb riet ich zu einem Beratungsgespräch)
Erjoam 20.05.2007 | 13:11
Da ich seit ca. 14 Jahren nur eine Wohngemeinschaft statt einer Ehe geführt habe, will ich mich scheiden lasse und nochmals eine Ehe eingehen. Verheiratet bin ich 27 Jahre .Gehen die Witwenansprüche von ersten Ehemann durch die Scheidung verloren und was erhalte ich vom neuen Ehemann, sollte er vor mir gehen? Vielen Dank für eine baldige Nachricht. Tahmassebi
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