Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

scheidungausgleich

von gönül boyraz13.03.2010 | 01:26
921 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

hallo hier mit habe ich eine frage ich würde mich zer freuen wen ich auf mein frage ein antwort kriegen würde, ich habe 1985 geheiratet und im jahr 2003 habemich scheidenlassen nun wir habenkein scheidungausgleich gehabt ich habe aus diese ehe5 kinder was steht mir überhaubt zu habe rechte überhaubt ?

4 Antworten

Nixam 13.03.2010 | 11:38
Das müssen Sie mit Ihrem Rechtsanwalt besprechen. Im deutschen Rentenrecht wird der Versorgungsausgleich wie folgt durchgehführt: Beispiel: Ehezeit = 01.01.00 bis 31.12.05 Ehemann hat sich durch seine Arbeit z.B. 100,-- Rentenanspruch erarbeitet Ehefrau hat durch die 5 Kinder z.B. nur EUR,-- an Rentenansprüchen dazubekommen in diesen 5 Jahren. Die Differenz beträgt EUR 50,-- und ist durch 2 zu teilen. Es werden Ihnen also im Rahmen des Versorgungsausgleichs EUR 25 auf Ihr Rentenkonto übertragen. Diesen Rechtsanspruch muss bzw. musste bei der Scheidung Ihr Rechtsanwalt beim Richter beantragen. Dann muss hieraus ein Gerichtsurteil gefällt werden und der Gerichtsbeschluss an die Deutsche Rentenversicherung Ihres Ehemannes übersandt werden und die Deutsche Rentenversicherung überträgt Ihnen dann diesen Versorgungsausgleichsanspruch von im Beispiel genannten EUR 25,-- monatliche Rente. Darauf haben Sie nach dem deutschen Rentenrecht einen gesetzlichen Anspruch. Viele Grüsse Nix
Nixam 13.03.2010 | 11:46
Das müssen Sie mit Ihrem Rechtsanwalt besprechen. Im deutschen Rentenrecht wird der Versorgungsausgleich wie folgt durchgeführt: Beispiel: Ehezeit = 01.01.00 bis 31.12.05 Ehemann hat sich durch seine Arbeit z.B. 100,-- Rentenanspruch erarbeitet Ehefrau hat durch die 5 Kinder z.B. nur EUR 50,-- an Rentenansprüchen dazubekommen in diesen 5 Jahren. Die Differenz beträgt EUR 50,-- und ist durch 2 zu teilen. Es werden Ihnen also im Rahmen des Versorgungsausgleichs EUR 25,-- auf das Rentenkonto der Ehefrau übertragen. Diesen Rechtsanspruch muss bzw. musste bei der Scheidung Ihr Rechtsanwalt beim Richter beantragen. Dann muss hieraus ein Gerichtsurteil gefällt werden und der Gerichtsbeschluss an die Deutsche Rentenversicherung des Ehemannes übersandt werden und die Deutsche Rentenversicherung überträgt Ihnen dann diesen Versorgungsausgleichsanspruch von im Beispiel genannten EUR 25,-- monatliche Rente. Darauf haben Sie nach dem deutschen Rentenrecht einen gesetzlichen Anspruch. Viele Grüsse Nix
Renten-Fachmannam 17.03.2010 | 15:03
Stellen Sie bei Ihrer Rentenversicherung mit dem Vordruck V300 einen Antrag auf die Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten (KEZ/BÜZ). Wenn Sie keine anderen Versicherungszeiten haben, können Sie wenigstens einen Anspruch auf eine kleine Regelaltersrente (mit 65 Jahren plus x Monaten je nach Geburtsjahrgang und Monat) haben. ------------------------------------- Die Festlegungen zum Versorgungsausgleich (VA) sind in der Regel Bestanteil des Scheidungsurteils. Wenn vor 7 Jahren ein VA ausgeschlossen wurde, dann kann auch keiner nachträglich vorgenommen werden.
Renten-Fachmannam 17.03.2010 | 20:18
In meinem Beitrag ist nur die Hälfte der 8 angekommen, es muss natürlich heissen : Vordruck V800.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026