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Experten-Antwort

Scheidungsurteil - mtl. Übertragung Rentenversicherungskonto

von Sandra12.05.2016 | 14:00
3348 Ansichten
4 Antworten

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Hallo Zusammen, im Scheidungsurteil heißt es, dass mir aus dem Rentenversicherungskontos meines Ex-Mannes monatlich ein Betrag X auf mein übertragen wird (bezogen auf das Ehezeitende 31.01.08) Diese Anwartschaften sind in Entgeldpunkte umzurechnen. Habe ich das so richtig verstanden, dass mir seit dem Scheidungsurteil (06.11.2008 war die Verhandlung) der Betrag X als Entgeldpunkte zugerechnet werden und ich mit dem Renteneintrittsalter dadurch eine höhere Rente erhalte? Oder liege ich Falsch. Ich freu mich über Ihre/Eure Antwort. Viele Grüße sendet Sandra

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sandra,

der Betrag X Ihres früheren Ehemannes wurde Ihnen mit Folgemonat der Rechtskraft des Beschlusses über den Versorgungsausgleich auf Ihrem Rentenversicherungskonto gutgeschrieben.

Der Geldbetrag ist zunächst in Entgeltpunkte umzurechnen. Diese erhöhen dann Ihre spätere Rente.

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3 Antworten

Schadeam 12.05.2016 | 15:03
ja so ist es.
W*lfgangam 12.05.2016 | 18:38
Hallo Sandra, da die Scheidung ja nicht erst seit gestern rechtskräftig ist, werden Sie keine weitere Erhöhung der Rente erwarten können. Die Entgeltpunkte sind nach Urteil umgehend in Ihr Rentenkonto geflossen und im Betrag der jährlichen Renteninformation bereits enthalten. Aber anderen geht es bei der Renteninformation/Rentenauskunft auch so "hey, da kommt durch die Scheidung noch extra was oben drauf". Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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