Hallo Sandra,
der Betrag X Ihres früheren Ehemannes wurde Ihnen mit Folgemonat der Rechtskraft des Beschlusses über den Versorgungsausgleich auf Ihrem Rentenversicherungskonto gutgeschrieben.
Der Geldbetrag ist zunächst in Entgeltpunkte umzurechnen. Diese erhöhen dann Ihre spätere Rente.