Ich, italienischer Staatsbürger, meine Frau, thailändische Staatsbürgerin, haben in Thailand (i.J.1995) nach dortigem Recht geheiratet und uns auch dort (i.J.2019) nach thailändischen Recht scheiden lassen. Müssen wir den Versorgungsausgleich durchführen? Ich bin seit 1988 in Deutschland wohnhaft und berufstätig, meine Ex-Frau seit 1995, sie wird in den nächsten Monaten nach Thailand zurückkehren.
Mit freundlichen Grüßen
09.02.2020, 20:03
von
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Zitiert von: Thailänder
Ich, italienischer Staatsbürger, meine Frau, thailändische Staatsbürgerin, haben in Thailand (i.J.1995) nach dortigem Recht geheiratet und uns auch dort (i.J.2019) nach thailändischen Recht scheiden lassen. Müssen wir den Versorgungsausgleich durchführen? Ich bin seit 1988 in Deutschland wohnhaft und berufstätig, meine Ex-Frau seit 1995, sie wird in den nächsten Monaten nach Thailand zurückkehren.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Thailänder, wenn ein Versorgungsausgleich nach thailändischem Scheidungsrecht nicht vorgesehen war, wird von Amts wegen auch in D kein Versorgungsausgleich durchgeführt. Da ihr beide euch aber gewöhnlich in D aufhaltet, könntest Du/oder deine EX jetzt nach der Scheidung im Ausland bei dem Familiengericht eures Wohnortes in Deutschland ein Kostenpflichtiges Versorgungsausgleichsverfahren beantragen, wenn ihr es unbedingt wollt. Das Fam.-Gericht oder ein Anwalt f. Scheidungsrecht können Dir dazu bestimmt noch mehr erzählen. Noch einen schönen Abend
10.02.2020, 15:16
Experten-Antwort
Hallo Thailänder, Ihre Frage fällt nicht in den Aufgabenbereich der Rentenversicherung. Daher kann in diesem Forum keine inhaltliche Beurteilung vorgenommen werden. Wir empfehlen Ihnen, sich einen Rechtsanwalt für Familienrecht zu suchen und von ihm prüfen zu lassen, ob ein Versorgungsausgleich in der von Ihnen gewünschten Form möglich ist.